Drei Jahre später: Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie
Die Reform hatte 2017 das Therapieangebot unter anderem um eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine psychotherapeutische Akutbehandlung sowie Maßnahmen zur Rezidivprophylaxe erweitert. Das EVA-Projekt analysiert ab August 2020 Abrechnungsdaten der beteiligten Krankenkassen AOK und Barmer. Außerdem werden Patient*innen, Psychotherapeut*innen und Hausärzt*innen befragt. „Natürlich soll das Projekt vor allem einer Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie dienen“, betont der Bundesvorsitzende Hentschel. „Hürden und Hemmnisse sollen erkannt und möglichst in Zukunft abgebaut werden.“
Förderung durch Innovationsfonds
Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert das Projekt über insgesamt drei Jahre mit 1,2 Millionen Euro. An dem Forschungsprojekt sind weiterhin der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) beteiligt sowie als wissenschaftliches Institut das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed). Das Projekt wird unterstützt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Projekt bei Innovationsfonds G-BA: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/versorgungsforschung/eva-pt-rl-evaluation-der-psychotherapie-richtlinie-eva-pt-rl.298