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Blutzuckersenker schützt auch vor Herz-Kreislauf-Tod und Übergewicht

25.09.2015 18:05
Eine klinische Studie zeigt: Der Blutzuckersenker Empagliflozin schützt Menschen mit einem Diabetes mellitus Typ 2 vor Komplikationen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die eine häufige Todesursache bei dieser Stoffwechselstörung sind. Zudem nehmen die Patienten ab und ihr Blutdruck sinkt.

„Die Mehrzahl der Patienten mit Typ 2 Diabetes sterben frühzeitig an einem Herzinfarkt oder Schlaganfall“, erläutert Professor Dr. med. Martin Hausberg, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga e.V. Bisher gelänge es selbst bei konsequenter Senkung des Blutzuckers bei Diabetes nicht, dies vollständig zu verhindern. Die amerikanische Arzneimittel-Agentur FDA verlangt deshalb, alle neuen Diabetes-Medikamente im Rahmen des Zulassungsverfahrens darauf zu prüfen, dass sie hinsichtlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht schaden.

Eine dieser sogenannten Endpunkt- oder Outcome-Studien wurde jetzt auf der Jahrestagung der European Association for the Study of Diabetes (EASD) in Stockholm vorgestellt: „Der 2014 zugelassene Wirkstoff Empagliflozin aus der neuen Wirkstoffklasse der SGLT2-Hemmer zeigt nicht nur Sicherheit, sondern senkt sogar die relative Rate an Herz-Kreislauf-Tod um 38 Prozent und auch die Gesamtsterblichkeit um 32 Prozent bei Patienten mit Typ-2-Diabetes und bereits bestehender kardiovaskulärer Erkrankung“, erklärt Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft aus Tübingen. Die Schutzwirkung tritt bereits nach wenigen Monaten Therapie auf.

Empagliflozin ist nach Metformin somit das zweite Diabetesmittel, für das bezüglich kardiovaskulärer Endpunkteeine eine Überlegenheit belegt werden konnte", sagt Professor Dr. med. Jochen Seufert, Leiter der Abteilung Endokrinologie und Diabetologie am Universitätsklinikum Freiburg und Vorsitzender des Ausschusses Versorgungsforschung und Register der DDG.

Zu welchem Preis der Wirkstoff erhältlich sein wird, ist allerdings noch ungewiss. „Wir hoffen, dass die laufenden Preisverhandlungsverfahren im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes zu einer Einigung zwischen dem Hersteller und den Krankenkassen führen“, sagt DDG-Präsident Gallwitz.

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