Durchsichtige Taschenspielertricks ohne fundierte Argumente / DAV-Vorsitzender Becker zu den Stellungnahmen der GKV-Verbände
So hatte der BKK-Bundesverband erklärt, dass sich die Vergütung der Apotheker erhöht habe, auch wenn formal seit dem Jahr 2004 keine Honoraranpassung stattgefunden hat. „Das ist natürlich Unsinn – und ich bin mir sicher, der BKK-Bundesverband weiß das auch“, kommentiert Becker. „Wer sich auch nur oberflächlich mit den vorliegenden Zahlen auseinandergesetzt hat, weiß, dass die Ertragssituation der Apotheken in sechs der vergangenen acht Jahre klar rückläufig war.“
So wundert es den LAV-Präsidenten auch nicht, dass als Kardinalargument der Kassen die von den Apothekern gelieferte Datenlage bezweifelt wird. Becker: „Das ist doch ein durchsichtiger Taschenspielertrick, den jeder kennt: Wenn du keine guten eigenen Argumente hast, dann bezweifle zunächst einfach die Datenbasis.“
Becker weiter: „Unsere Daten sind korrekt und werden von der Politik auch nicht in Zweifel gezogen. Aber die gewählte Rechenmethodik des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist unlogisch, in der Sache falsch und kommt deshalb auch zu falschen Ergebnissen.“ Im BMWi hatte man sich entschieden, gestiegene Roherträge der vergangenen Jahre mit den gestiegenen Mehrausgaben im Sach- und Personalkostenbereich zu verrechnen. „Mit einer solchen Rechnung werden die Leistungen der Branche nicht nur nicht wertgeschätzt, sondern sie werden bestraft. Die durch den Gesetzgeber verursachte zu leistende Mehrarbeit der vergangenen Jahre, besonders die im Zusammenhang mit den Rabattverträgen, bleibt völlig unberücksichtigt. Das ist so nicht hinnehmbar!“
In diesem Zusammenhang stellt sich Becker auch gegen die von den Kassenverbänden vorgetragene Forderung, bei den zukünftigen Abschlagsverhandlungen weitere Kostensteigerungen in den Apotheken unberücksichtigt zu lassen. „Die Schiedsstelle hat einen klaren Kriterienkatalog zur Bemessung der Abschlagshöhe vorgegeben, nach dem zukünftig zu berechnen ist. Einseitige Forderungen von Krankenkassen oder entsprechende, dem BMWi juristisch nicht zustehende Vorgaben in dieser Sache, werden wir nicht akzeptieren.“