BAH: Entwurf für Spargesetz gefährdet Pharmastandort Deutschland
Cranz: „Die Hersteller leisten bereits heute durch Rabattverträge, Abschläge und Festbeträge erhebliche Sparbeiträge zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen. Zudem werden die Hersteller durch gestiegene Produktionskosten, etwa infolge von höheren Energie-, Logistik- und Wirkstoffkosten, enorm belastet. Dass das Bundesministerium für Gesundheit nun fast eine Verdreifachung des Herstellerabschlags vorsieht, ist völlig inakzeptabel. Viele mittelständische Unternehmen werden dies nicht verkraften können.“
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, das Preismoratorium um weitere vier Jahre verlängern. Damit gilt für viele Arzneimittel bis zum Jahr 2026 der Preisstand 1. August 2009, obwohl sich die Produktionskosten unter anderem aufgrund gestiegener Einkaufspreise und Energiekosten seitdem stark erhöht haben. Zwar gibt es seit Juli 2018 einen Inflationsausgleich, dieser kann die deutlich gestiegenen Produktionskosten jedoch nur im Ansatz ausgleichen. „Die geplante Verlängerung des Preismoratoriums verschärft ohnehin schon angespannte Situation für die Hersteller und die Arzneimittelversorgung. Denn wenn für Unternehmen eine kostendeckende Produktion nicht mehr möglich ist, müssen sie das Produkt aus dem Markt ausnehmen. Für Patientinnen und Patienten gehen dann wertvolle Therapieoptionen verloren“, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH. Darüber hinaus verhindere das Preismoratorium die Weiterentwicklung von bekannten Substanzen, wie neue oder altersgerechte Darreichungsformen. „Somit steht das Preismoratorium dem politischen Wunsch nach Stärkung des Standorts Deutschland fundamental entgegen“, so Cranz.
Zu den geplanten Änderungen bei AMNOG-geregelten Arzneimitteln sagt Dr. Hubertus Cranz: „Das AMNOG hat sich in den vergangenen 10 Jahren trotz einiger Schwächen bewährt. Sollten die Eckpunkte so in Kraft treten, würde das die Attraktivität Deutschlands als Markt für innovative Arzneimittel mindern. Zu befürchten ist, dass neue Therapieoptionen nicht mehr oder erst verspätet Patientinnen und Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen.“
Fazit des BAH: Der nun bekannt gewordene Entwurf für ein GKV-Finanzierungsgesetz bedeutet eine enorme Belastung für die Arzneimittel-Hersteller und für den Pharmastandort Deutschland. Damit gefährdet er die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele, Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln zu versorgen und Deutschland als Pharmastandort zu stärken. Um dies zu ermöglichen, wären hingegen finanzielle, regulatorische und bürokratische Entlastungen für die Hersteller notwendig.