Entwurf für Patientenrechtegesetz vorgelegt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben heute in Berlin ihren gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. "Die Patientenrechte werden greifbar", erläutert Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf. "Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Das neue Gesetz gleicht das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus. Auch für die Behandlungsseite bringt das Gesetz Klarheit und Verlässlichkeit. Bald können die wichtigsten Rechte und Pflichten im Gesetz selbst nachgelesen werden. Patienten müssen über die Behandlung umfassend informiert werden. Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie müssen verständlich erklärt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir regeln, was alles in die Patientenakte gehört und stellen sicher, dass Patienten dort Einsicht nehmen können. Die sinnvollen Beweiserleichterungen, die für Patienten von der Rechtsprechung entwickelt wurden, sichern wir gesetzlich ab und machen sie für jeden nachvollziehbar. Zum Beispiel muss bei groben Behandlungsfehlern der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler schief gelaufen wäre. Der PKV-Verband begrüßte auch gleich die Absicht der Bundesregierung, die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz zu bündeln. Viele wichtige Merkmale, die nun in diesem Gesetz geregelt werden sollen, seien - so der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach - für die Privatversicherten bereits verwirklicht: Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ermögliche der Privaten Krankenversicherung schon heute zusätzliche Dienstleistungen zur Unterstützung der Patienten, auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Behandlungsleistungen.