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Ersatzkassen fordern bundesweit vergleichbare Strukturen bei klinischen Krebsregistern

25.07.2012 10:18
Anlässlich der heutigen Fachanhörung des Bundesgesundheitsministeriums zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Nationalen Krebsplans (Krebsplan-Umsetzungsgesetz) schlägt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) eine bundesweit identische Erhebung von Behandlungsdaten mit einem klinischen Krebsregister pro Bundesland vor. Über die Einrichtung einer zentralen Vertrauensstelle sollen die Daten der Ärzte und Krankenhäuser angenommen, pseudonymisiert, patientenbezogen zusammengefasst und den klinischen Krebsregistern zur Verfügung gestellt werden.

Nach wie vor sind bösartige Tumorerkrankungen in Deutschland die zweithäufigste Todesursache nach den Herz- und Kreislauferkrankungen. "Krebsregister bieten eine wertvolle Grundlage, um noch mehr über Krebserkrankungen herauszufinden. Darüber hinaus zeigen sie uns, wie es um die Versorgung krebskranker Menschen in Deutschland steht und helfen, Defizite in der Versorgung zu erkennen und Verbesserungsvorschläge abzuleiten", erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. "Zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch eine vollzählige und vollständige, flächendeckende Datenerfassung, die deutschlandweit nach einheitlichen Kriterien erfolgt", so Elsner weiter.

Aus Sicht der Ersatzkassen sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Ausgestaltungskompetenz für die klinischen Krebsregister erhalten. Dieser ist als einziger in der Lage, Synergien zu anderen Qualitätssicherungsaktivitäten, wie der externen Qualitätssicherung oder den strukturierten Behandlungsprogrammen, zu realisieren.

Damit klinische Krebsregister einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung und -förderung der onkologischen Versorgung leisten können, ist eine angemessene Regelfinanzierung notwendig. Die Ersatzkassengemeinschaft begrüßt es, dass im Gesetzentwurf die Verantwortung der Länder deutlich formuliert ist. "Bei der Finanzierung muss der Grundsatz gelten: Alle Verantwortlichen und Nutzer klinischer Krebsregister müssen an der Finanzierung regelhaft beteiligt werden; dies gilt auch für die private Krankenversicherung (PKV) sowie für die Bundesländer", betont Elsner.

Kritisch sehen die Ersatzkassen, dass der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung für die Finanzierung von bereits bestehenden klinischen Krebsregistern bis 2018 vorsieht, auch wenn diese die Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllen. "Für die gesetzliche Krankenversicherung bedeutet diese Regelung, dass sie in den kommenden Jahren ineffiziente Strukturen mit sehr viel Geld unterstützen muss. Das widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV", kritisiert Elsner. Die Ersatzkassen sprechen sich daher dafür aus, dass nur ein Krebsregister pro Bundesland eingerichtet wird, damit die Arbeit an zentraler Stelle gebündelt wird und nicht wie jetzt an verschiedenen Stellen stattfindet.

Weitere Informationen wie die Stellungnahme und das Positionspapier des vdek finden Sie hier: www.vdek.com/politik/krebsregister

 

 

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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