Erste frühe Nutzenbewertung: G-BA steuert nach
Dazu erklärt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Der G-BA hat als Herr des Verfahrens die erste frühe Nutzenbewertung in Deutschland abgeschlossen. Er ist in seinem Beschluss zu Ticagrelor der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Teil gefolgt, nicht aber der IQWiG-Methodik zur Klassifizierung des Zusatznutzens. Das zeigt, das im Grundsätzlichen noch erhebliche Unsicherheiten bestehen, die für zukünftige Verfahren geklärt werden müssen. Denn heute stellte sich heraus, es gibt verschiedene methodische Vorgehensweisen, die nebeneinander praktiziert werden. Im Interesse der Patienten muss methodische Klarheit herrschen. Sie, wie übrigens auch die beteiligten Pharma-Unternehmen, brauchen die Gewissheit, dass die frühe Nutzenbewertung auf gefestigten methodischen Standards ruht. Schließlich sind Erstattungsentscheidungen aus Sicht des Patienten Entscheidungen darüber, wer etwas bekommt und wer nicht."