Erste Zwischenbilanz: Deutlich verbessertes Beratungsangebot der neuen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland
Die UPD ist in § 65b SGB V gesetzlich verankert. Zudem hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, dass mit Beginn der neuen Förderperiode zum 1. Januar 2016 die für die UPD zur Verfügung stehenden Mittel auf neun Millionen Euro jährlich erhöht wurden.
Seit ihrem Start unter neuer Trägerschaft der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH hat die UPD mit ihrem breit aufgestellten Beraterteam aus u. a. Sozialversicherungsfachangestellten, Psychologen, Juristen und Medizinern ca. 24.000 ratsuchende Bürgerinnen und Bürger beraten. Damit liegt sie bereits in ihrer Aufbauphase deutlich über den Anrufzahlen des Vorjahres. Auch die Erreichbarkeit der UPD konnte bereits signifikant verbessert werden. Während Ratsuchende in der Vergangenheit im Schnitt bis zu 2,8 Mal bei der UPD anrufen mussten, um mit einem Berater sprechen zu können, konnte dieser Wert bis zum Mai deutlich auf 1,5 reduziert werden.
Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, freut sich über das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das modernisierte Angebot der UPD: „Das Ziel, mit dem wir Anfang Januar angetreten sind, war unter anderem, eine gute Idee noch besser zu machen. Für uns heißt das konkret: mehr Bürgernähe, bessere Erreichbarkeit und mehr Fachkompetenz der Berater. Die ersten Monate haben gezeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, diesem Anspruch und diesem Selbstverständnis gerecht zu werden. Daher freut es uns sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Angebote bereits jetzt überdurchschnittlich gut annehmen und unserer guten Arbeit vertrauen. Wir sind zuversichtlich, die Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und Qualität der UPD in den nächsten Monaten noch weiter zu erhöhen, um in Zukunft noch mehr Ratsuchenden helfen zu können.“