Erster Tätigkeitsbericht des IQTIG veröffentlicht
Am 21. August 2014 errichtete der G-BA auf gesetzlicher Grundlage (§ 137a SGB V) die Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen und gründete am 9. Januar 2015 als Einrichtung dieser Stiftung das entsprechend benannte Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).
Nach § 137a Abs. 1 SGB V ist das IQTIG wissenschaftlich unabhängig. Das Institut arbeitet vor allem im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G BA), kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden. Das Aufgabengebiet ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung medizinischer Versorgung nach den §§ 136 ff. SGB V.
Fazit des Tätigkeitsberichtes: Seit Übernahme der Funktion als Institut nach § 137a SGB V konnten zwei neue Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) durch Beschluss des G-BA gestartet werden – beide im Bereich der Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Der Start der ersten planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in 2017 wurde erfolgreich vorbereitet. 26 QS-Verfahren werden in der Routine fortgeführt und kontinuierlich weiterentwickelt. Zehn Aufträge des G-BA für Neuentwicklungen wurden begonnen. Für sieben von Ihnen liegen bereits Zwischen- oder Abschlussberichte vor.