eTerminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen steht
„Mit dem eTerminservice bieten wir den KVen einen guten Service für deren Terminservicestellen an. Das ändert nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der fehlenden Notwendigkeit der Terminservicestellen. Im internationalen Vergleich haben wir in Deutschland sehr kurze Wartezeiten“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
„Wir freuen uns über das Vertrauen der KVen und darüber, dass wir den knappen Zeitplan von sechs Monaten für die Konzeption, Entwicklung und Organisation des eTerminservice einhalten konnten“, sagte Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH.
Ungeachtet der Proteste der Ärzteschaft hat der Gesetzgeber an der Forderung nach Terminservicestellen in den KVen festgehalten. Laut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) müssen KVen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Die KV Telematik hat den eTerminservice zur elektronischen Verwaltung und Vermittlung von Facharztterminen für die KVen entwickelt. Zum Start werden 12 KVen den eTerminservice nutzen. Gemeinsam mit diesen KVen wurden die Anforderungen für die Webanwendung innerhalb kürzester Zeit erarbeitet und auf den Weg gebracht.
Seit Januar können Ärzte der teilnehmenden KVen online über die Webanwendung Terminslots melden, die die Terminservicestellen dann ab dem gesetzlichen Stichtag an Patienten vermitteln. Es ist bereits eine Vielzahl an Terminen über den eTerminservice verfügbar. Zudem sind Stammdaten von 60.000 Arztpraxen im System hinterlegt. Zur Kennzeichnung der dringenden Überweisungen wurden 17 Millionen Etiketten mit Überweisungscodes erzeugt und an die niedergelassenen Ärzte verschickt. Diese Codes sollen zukünftig vorzugsweise über die Praxisverwaltungssysteme (PVS) direkt auf den Überweisungsträger aufgedruckt werden. Darüber hinaus sollen auch Termine für die Terminservicestellen direkt aus den Praxisverwaltungssystemen verwaltet werden können. Dafür müssten nun die PVS-Hersteller sorgen.
Das Gesetz sieht vor, dass die Terminservicestellen Termine in Krankenhäusern vermitteln müssen, falls kein Praxistermin gefunden wird. Daher steht der eTerminservice auch Krankenhäusern für Terminmeldungen zur Verfügung. Zur Freischaltung sollen sich diese an die jeweilige KV wenden.