Expertenkommission schlägt Bündel von Vorschlägen vor
Das Reformpapier birgt darüber hinaus jede Menge Zündstoff. So wird beispielsweise gefordert,
● dass Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die für qualitätsorientierte Entscheidungen notwendigen Informationen (open data), definiert durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bekommen;
● dass das BMG der Selbstverwaltung den Auftrag für ein Konzept und den Wettbewerbsrahmen für eine vergleichende Darstellung der Versorgungsqualität der Krankenkassen und Krankenversicherungen erteilen solle;
● die Repräsentanz der Versicherten in den Krankenkassen durch eine Reform der Selbstverwaltung gestärkt werden soll;
● GKV und PKV zu einem integrierten Krankenversicherungssystem zusammengeführt werden sollen
● ein einheitliches Preissystem im Zuge der Zusammenführung von GKV und PKV eingeführt werden soll, unter Einbeziehung der bisher gezahlten Vergütung für privatärztliche Leistungen der Privatversicherten in die Finanzierungsbasis;
● Die Ausrichtung der Anbietenden von Gesundheitsleistungen zum Zusammenschluss in der Form intelligenten regionalen Gesundheitsnetzen mit Kooperation auch in den Sozial- und Bildungsbereich erfolge soll;
● eine Rücknahme der Verpflichtung der Krankenkassen zum Abschluss von Verträgen der hausarztzentrierten Versorgung (§73b Abs. 4 SG B V) bei gleichzeitiger Erleichterung der Möglichkeit für freiwillige Vereinbarungen und die Option, sich für Ausschreibungen aus dem Forschung- und Entwicklungsbudget zu bewerben