Fehlverteilung aus dem Gesundheitsfonds ist systemimmanent
"Deshalb können wir nicht mehr von einer mangelhaften Struktur des Gesundheitswesens sprechen - tatsächlich handelt es sich um ein fehlgesteuertes Krankheitsbetreuungssystem der gesetzlichen Krankenkassen", so der Vorstand der DGVP, vertreten durch Präsident Wolfram-Arnim Candidus. Durch die Bildung des Morbiditäts-Risiko-Struktur-Ausgleichs müssen die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen möglichst detailliert den Grad der Erkrankung von Chroniken und Multimorbiden ermitteln.
Auf der Grundlage dieser Daten werden dann die Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds abgerufen und zugeteilt. "Um den eigenen Finanzbedarf zu decken, müssen sich die Kassen auf den Grad der Krankheit orientieren. Notwendig wäre aber die Orientierung auf die bestmögliche Diagnose und Therapie. Ziel muss die Genesung sein, dass die Krankheit so gut wie möglich und so schnell wie möglich beseitigt wird."
Das Krankheitsbetreuungssystem verlangt zudem von den Berufsgruppen und Institutionen der Versorgung/ Behandlung/ Betreuung eine detaillierte Darlegung des Krankheitsgrades - anders funktioniert das System nicht mehr, anders kann keine adäquate Vergütung erzielt werden. Also besteht auch hier die Pflicht, die Krankheit der Einnahmen willen in den Vordergrund zu stellen.
Aktuell sind Forderungen einzelner Krankenkassen laut geworden, die Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds besser zu verteilen. Dabei hört man auch Argumente zu guten Konjunkturdaten und somit guten Einnahmen für den Gesundheitsfonds, einhergehend mit angeblich unzureichender Ausschüttung der Finanzmittel aus dem Fonds. "Diese Diskussion ist unerträglich", äußert sich Candidus. "Es geht damit in keiner Weise um die Zukunftssicherung der Versorgung, sondern nur um eine geänderte Umverteilung zu Lasten der Vergütung der Berufsgruppen und der Leistungen für die Versicherten und Patienten." "Die Geldverteilung durch den Gesundheitsfonds an sich muss auf den Prüfstand gestellt werden. Sowohl die notwendigen Leistungen für die individuelle Behandlung der Patienten als auch die dann festzulegende Vergütung für die Berufsgruppen und Institutionen muss dabei berücksichtigt werden. Die Pauschalierungen müssen auf der Grundlage evidenz-basierter Medizin erfolgen und einen ganzheitlichen Ansatz haben, also auch die Leistungen der Therapie, der Gesprächsführung, der Pflege und der Betreuung berücksichtigen." In diesem Zusammenhang wirft die DGVP e.V. die Frage nach einer Zusammenlegung der derzeit getrennten Kranken- und Pflegeversicherung auf. Auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung mit immer mehr chronisch Erkrankten und Multimorbiden, immer weniger Beitragszahlern, einer fortschreitenden Innovation der Behandlung mit höheren Kosten wäre dies ein sinnvoller Ansatz. Damit würde eine Bündelung der Versorgung für die Patienten und Pflegebedürftigen hergestellt und eine Entlastung von bürokratischem Aufwand.
Die DGVP e.V. fordert einen breiteren Ansatz zur Zukunftssicherung der Versorgung, Behandlung, Betreuung, aber auch der Vergütung im Gesundheitswesen.