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Finanzergebnisse der Ersatzkassen im zweiten Quartal 2022

22.08.2022 09:49
Die Ersatzkassen haben im isolierten zweiten Quartal 2022 mit einem weitgehend ausgeglichenen Ergebnis bzw. mit einem geringen Defizit in Höhe von 35 Millionen Euro abgeschlossen. Zusammen mit dem ersten Quartal beträgt das Defizit im ersten Halbjahr 2022 235 Millionen Euro, wobei dieses hauptsächlich auf hohe Vergütungssteigerungen, erweiterte Leistungen etwa im Bereich der Parodontose-Versorgung, Corona-Nachholeffekte und auf einmalige Ausgaben bei den Verwaltungskosten aus dem ersten Quartal 2022 zurückzuführen ist. Dies teilte der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) mit.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, sagte: „Das Finanzergebnis der vdek-Kassen im zweiten Quartal 2022 ist weitgehend ausgeglichen. Es wurde auch dadurch erreicht, dass die Ersatzkassen ihre Zusatzbeiträge seriös kalkuliert haben. Damit das bis Ende des Jahres so bleibt, darf es jetzt keine Zusatzbelastungen wie Energie- oder Inflationsausgleiche zum Beispiel für die Krankenhäuser geben, die auf die Krankenkassen und damit die Beitragszahler:innen abgewälzt werden. Falls die Politik über derartige Ausgleichszahlungen entscheidet, sollten diese im Rahmen des angekündigten Entlastungspaket finanziert werden.“

Einnahmen- und Ausgabenentwicklung driften weiter auseinander

Entwarnung ist dennoch nicht gegeben, insbesondere in Hinblick auf 2023. Dies zeigt sich bei der Einnahmen– und Ausgabenentwicklung. So stiegen die Leistungsausgaben im ersten Halbjahr 2022 um +5,5 Prozent je Versicherten gegenüber dem Vorjahr an, während die Einnahmen (aus Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und aus den Zusatzbeiträgen) nur um +3,6 Prozent je Versicherten zunahmen. Bei den Ausgaben schlugen vor allem die Arzneimittelausgaben (+6,6 Prozent) die Heilmittelversorgung (+8,69 Prozent), die Fahrkosten (+11,6 Prozent), die Vorsorge- und Rehabilitationskosten (+17,4 Prozent) sowie die Ausgaben im Krankenhaus (+5,2 Prozent) ins Gewicht. „Die Bundesregierung ist daher dringend gefordert, das Thema Effizienz- und Wirtschaftlichkeit der Versorgung wieder mehr in den Blick zu nehmen. Das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) geht dieses Thema kaum an, sondern belastet vor allem die Beitragszahler:innen. Hier sind dringend Nachbesserungen erforderlich.“

Editorial

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Reinhold
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