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G-BA legt zu fördernde Projekte fest

21.10.2016 11:57
Die Projekte für 2016 sind ausgemacht: Am 20. Oktober hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Projekte zu neuen Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, die mit Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden sollen, was in diesem Jahr einer Fördersumme von 225 Millionen entspricht.

„Mit dem gestrigen Beschluss konnte der Innovationsausschuss die umfangreichen und komplexen Beratungen nun erfolgreich abschließen, an deren Ende eine sehr ausgewogene und gute Verteilung der Mittel auf immerhin alle in den Förderbekanntmachungen adressierten Themenfelder steht. Mein ausdrücklicher Dank geht hier auch an den Expertenbeirat, der einen wesentlichen Beitrag geleistet hat. Drei Viertel der Entscheidungen konnten wir in Übereinstimmung treffen“, erklärte dazu der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken.

Die Antragsteller werden nach Angaben des G-BA nun umgehend per Schreiben informiert. Im Nachgang werden die Förderbescheide erstellt. Sobald diese wirksam sind, sollen die geförderten Projekte auf den Internetseiten des Innovationsausschusses veröffentlicht werden. Das insgesamt beantragte Fördervolumen beläuft sich auf 880 Millionen Euro, der jedoch das tatsächliche Volumen von 225 Millionen in 2016 entgegensteht.

Über eine weitere Förderwelle wird der Innovationsausschuss nach derzeitiger Planung Anfang 2017 beschließen.

Die im Februar veröffentlichten Förderschwerpunkte im Bereich der neuen Versorgungsformen hatten diese Themen zum Inhalt:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen:
    • ältere Menschen
    • Menschen mit psychischen Erkrankungen
    • pflegebedürftige Menschen
    • Kinder und Jugendliche
    • Menschen mit seltenen Erkrankungen

Der G-BA hat seit dem 1. Januar 2016 den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 75 Prozent der Mittel sollen für die Förderung neuer Versorgungsformen verwendet werden, 25 Prozent der Mittel für die Förderung der Versorgungsforschung.

abgelegt unter:
Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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