Sie sind hier: Startseite News G-BA berät Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß weiter
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

G-BA berät Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß weiter

26.01.2021 17:23
Das geplante Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom wird in Details nochmals beraten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) traf im Plenum am 21. Januar 2021 keinen abschließenden Beschluss. Vielmehr vertagte er die Entscheidung auf eine der kommenden Plenumssitzungen. Noch einmal diskutiert werden soll bis dahin im Unterausschuss die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgeworfene Frage, welche ärztlichen Fachrichtungen die entsprechende Expertise besitzen, um die Notwendigkeit einer Amputation zu überprüfen.

Diesem vom unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, vorgeschlagenen Vorgehen schlossen sich alle G-BA-Mitglieder an. In den Tragenden Gründen zum Beschluss sollen Kriterien zur erforderlichen Kompetenz der in Frage kommenden ärztlichen Fachrichtungen nachgeschärft werden.

Bereits im April 2020 hatte der G-BA den Beschluss zur Ergänzung eines Zweitmeinungs-Verfahrens zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom gefasst. Er konnte jedoch bislang nicht in Kraft treten, da das BMG im Rahmen seiner rechtlichen Prüfung um eine ergänzende Stellungnahme – unter anderem zur Nichtberücksichtigung der Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie als Experten für eine zweite Meinung – gebeten hatte. Dieser Anregung war die Arbeitsebene mit dem am 21. Januar 2021 diskutierten Beschlussentwurf gefolgt.

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031