G-BA berät Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß weiter
Diesem vom unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, vorgeschlagenen Vorgehen schlossen sich alle G-BA-Mitglieder an. In den Tragenden Gründen zum Beschluss sollen Kriterien zur erforderlichen Kompetenz der in Frage kommenden ärztlichen Fachrichtungen nachgeschärft werden.
Bereits im April 2020 hatte der G-BA den Beschluss zur Ergänzung eines Zweitmeinungs-Verfahrens zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom gefasst. Er konnte jedoch bislang nicht in Kraft treten, da das BMG im Rahmen seiner rechtlichen Prüfung um eine ergänzende Stellungnahme – unter anderem zur Nichtberücksichtigung der Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie als Experten für eine zweite Meinung – gebeten hatte. Dieser Anregung war die Arbeitsebene mit dem am 21. Januar 2021 diskutierten Beschlussentwurf gefolgt.