G-BA bestimmt vier weitere Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen
Ob sich die Versorgung dieser stationären Behandlungsleistungen über die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen verbessern lässt, soll über Qualitätsverträge erprobt werden. Im nächsten Schritt passen nun der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die verbindlichen Rahmenvorgaben an, um nach dem Erprobungszeitraum die gesetzlich vorgesehene Evaluierung zu ermöglichen.
Die Vertragspartner von Qualitätsverträgen – Krankenkassen bzw. Zusammenschlüsse von Krankenkassen und Krankenhausträgern – finden auf der Website des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) weitere Informationen zum Abschluss der Qualitätsverträge und zur Evaluation: Qualitätsverträge