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G-BA bestimmt vier weitere Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen

26.07.2022 15:45
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Auftrag des Gesetzgebers nochmals vier Leistungen beziehungsweise Leistungsbereiche bestimmt, zu denen das Instrument der Qualitätsverträge erprobt werden soll:

Ob sich die Versorgung dieser stationären Behandlungsleistungen über die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen verbessern lässt, soll über Qualitätsverträge erprobt werden. Im nächsten Schritt passen nun der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft die verbindlichen Rahmenvorgaben an, um nach dem Erprobungszeitraum die gesetzlich vorgesehene Evaluierung zu ermöglichen.

Die Vertragspartner von Qualitätsverträgen – Krankenkassen bzw. Zusammenschlüsse von Krankenkassen und Krankenhausträgern – finden auf der Website des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) weitere Informationen zum Abschluss der Qualitätsverträge und zur Evaluation:  Qualitätsverträge

Editorial

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Reinhold
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