Geldanlagevolumen gestiegen, Rückgang des Vermögensbestandes erwartet
Insgesamt verfügten die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger über Geldanlagen in Höhe von 64,1 Mrd. Euro. Dies entspreche im Vergleich zu 2013 einem Anstieg um rd. 1,7 %. Der überwiegende Teil dieser Mittel in Höhe von 26,4 Mrd. Euro (entspricht 41,1 % des Gesamtanlagevolumens) entfalle wie im Vorjahr auf die 78 gesetzlichen Krankenkassen, die dem BVA Ende 2014 unterstellt waren, sowie mit 26,1 Mrd. Euro (entspricht 40,8 %) auf die beiden Rentenversicherungsträger DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See. Die weiteren Mittel in Höhe von 11,6 Mrd. Euro verteilen sich laut BVA auf die bundesmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Künstlersozialkasse.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Zahlen erklärte der Präsident des BVA, Frank Plate, dass er aufgrund von Prognosen u. a. der jeweiligen Spitzenverbände einen Rückgang des Vermögensbestandes in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung in den nächsten Jahren erwarte. „Die liquiden Mittel, die den Krankenkassen zum Ausgleich der Einnahmen- und Ausgabenschwankungen zur Verfügung stehen, sind infolge von Kostensteigerungen und verringerter Bundeszuschüsse von 2013 auf 2014 bereits um rund 2,5 Mrd. Euro gesunken. Auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung zeichnet sich ein Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage ab“, so Plate. Umso wichtiger sei es, dass eine riskante Anlagepraxis vermieden werde. Des Weiteren führte Plate aus: „Das derzeit noch hohe Geldvermögen der großen Sozialversicherungsträger ist liquide und sicher angelegt. Die ordnungsgemäße Anlage des Vermögens gerade auch in Zeiten einer Niedrigverzinsung bzw. sogar von Negativzinsen werden wir weiterhin schwerpunktmäßig überprüfen.“
Die Sozialversicherungsträger legten ihre Gelder überwiegend kurz- bis mittelfristig an (bis 3 Jahre). Daher entfalle der größte Teil des Anlagevolumens in Höhe von 54,1 Mrd. Euro (entspricht 84,3 % der Mittel) auf Einlagen. Daneben hätten die Sozialversicherungsträger 3,7 Mrd. Euro (entspricht 5,8 %) in Wertpapiere (Direktinvestments) und 6,3 Mrd. Euro (9,9 %) in Investmentvermögen angelegt. Anteile an Investmentfonds würden von den gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungsträgern überwiegend erworben, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau eines Kapitalstocks für zukünftige Altersversorgungsverpflichtungen nachzukommen.