Gestaltungsfreiheit vergrößern, Fehlanreize verhindern
Als Krankenkasse suchen wir jeden Tag erneut Antworten auf die Frage, wie wir unseren Ver-sicherten die optimale Versorgung garantieren können“, sagte Demmler auf der Konferenz „Aufgaben und Befugnisse der Krankenkassenvorstände“ in Berlin. Dazu erhalten Krankenkassen eigene Befugnisse, um beispielsweise Verträge mit Leistungserbringern abzuschließen, Satzungsleistungen festzulegen oder individuell zu beraten . Diese bestehenden Spielräume seien für die einzelnen Kassen in den vergangenen Jahren aber immer enger geworden, so Demmler. Aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben, aber auch einer veränderten Markt - und Wettbewerbsstruktur agierten die Kassen heute in einem sehr engen Korsett: „Die mangelnden Gestaltungsfreiheiten konterkarieren derzeit die Versicherten und Patientenorientierung der GKV“, stellte Demmler fest.
Regionale Unterschiede ausgleichen
Um optimale Leistungen bieten zu können, müssen Krankenkassen über ausreichend finanzielle Mittel verfügen doch genau hier sieht Demmler einen Engpass. „Das Finanzierungsmodell über den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi - RSA) behindert einen fairen Kassenwettbewerb“, mahnte Demmler. Der finanzielle Ausgleichsmechanismus des Morbi - RSA soll den Solidarausgleich zwischen den Einzelkassen sicherstellen und gleicht Unterschiede in der Morbidität und Demografie der Versicherten aus. Nicht berücksichtigt werden dabei allerdings regionale Unterschiede bei den Versorgungskosten. Die Folge: Kassen erhalten für einen Versicherten in einem strukturstarken , also teuren Ballungsraum wie z.B. in Hamburg weniger Zuweisungen , als sie für die Versorgung dort benötigen . Umgekehrt übersteigen die Zuweisungen in strukturschwachen Gebieten deutlich die tatsächlichen Kosten vor Ort. „Wie dicht die Versorgung in einer Region ist und wie hoch dementsprechend die Kosten ausfallen, bekommen die Kassen unmittelbar zu spüren – obwohl sie darauf selbst keinen Einfluss nehmen“, kritisierte Demmler.
Krankenkassen, die viele Menschen in Ballungsräumen versichern, werden dadurch strukturell benachteiligt und haben weniger finanziellen Spielraum, um sich konsequent an den Bedürfnissen der Versicherten zu orientieren. Demmlers Fazit: „Dieses System fördert ein Ungleichgewicht zwischen den Kassen. Ob eine Kasse solide und nachhaltig wirtschaftet, gerät damit zur Nebensache. Die Leidtragenden sind langfristig die Versicherten . “ Die SBK fordert aus diesem Grund, einen Ballungsraum faktor in den Morbi - RSA aufzunehmen, so dass die Kostenunterschiede ausgeglichen werden. Dadurch würde der politisch gewünschte Wettbewerb zwischen den Kassen angeregt, erklärte Demmler, und die Leistungen für die Versicherten würden in den Vordergrund rücken.
Einheitliche Rechtsaufsicht
Die Vorständin forderte außerdem mehr Flexibilität von Seiten der Rechtsaufsicht. Diese müsse einerseits Grenzüberschreitungen ahnden, andererseits den Krankenkassen ausreichend Spielraum gewähren, damit sie den Versicherten die beste Versorgung garantieren könnten. Dabei sei entscheidend, ob die Aufsichtsbehörde ihre Rolle wie gesetzlich vorgesehen als Rechts - oder im Gegenteil als Fachaufsicht interpretiere. Demmler trat zudem für mehr Einheitlichkeit bei der Rechts aufsicht ein und fragte: „Ist es im Sinne des Bundesgesundheitsministeriums, dass durch die unterschiedliche Aufsichtspraxis potenzielle Unterschiede zwischen Landes - und Bundesaufsicht zugelassen werden?“ Im Ergebnis führe dies für Versicherte in Abhängigkeit von ihrer Kassenwahl zu einer Ungleichbehandlung.