Gesundheitsforen Leipzig erhalten Zuschlag vom G-BA zur Übernahme und Weiterentwicklung des technischen Verfahrens zur Erstellung der strukturierten Qualitätsberichte
Zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung dieser Qualitätsberichte sind Krankenhäuser seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet. Die Berichte sollen zur Verbesserung von Transparenz und Qualität der Versorgung im Krankenhaus beitragen und gleichzeitig eine Grundlage für vergleichende Informationen und Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen an Vertragsärzte und Vertragsärztinnen sowie Versicherte über die Qualität der Versorgung im Krankenhaus schaffen.
Damit stehen sie allen interessierten Personen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe insbesondere im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zur Verfügung. Krankenhäusern bieten sie die Möglichkeit, die Leistungen nach Art, Umfang und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung und kann zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument sein. Der G-BA fasst Beschlüsse zu Inhalt, Umfang und Datenformat der Berichte.
Die Qualitätsberichte müssen nach definierten Vorgaben erstellt werden und in einem elektronischen Verfahren an die Annahmestelle weitergeleitet werden. Die Annahmestelle führt eine Prüfung der Berichte im Hinblick auf deren Schemakonformität durch. Werden die Berichte ordnungsgemäß geliefert, werden diese an den G-BA weitergeleitet, wo sie in einer Referenzdatenbank erfasst werden und vollständig lesbar abrufbar sind. Hier können interessierte Leserinnen und Leser über Kliniksuchmaschinen gefundene Daten noch einmal nachschlagen oder dort nicht erfasste Detailinformationen zu einzelnen Qualitätsaspekten auffinden.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden auch in maschinenverwertbarer Form zur Weiterverwendung im Sinne des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) vom G-BA zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Informationsverbreitungsgesetzes ist es notwendig, die persönlichen Daten und den Zweck anzugeben, mit welchem die Rohdaten der Berichte heruntergeladen werden. Zurzeit beinhaltet dieser Prozess viele manuelle Schritte.
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen des Auftraggebers, die aus fachbezogenen Prozessanalysen und Erfahrungswerten der Interessengruppen resultieren, soll das technologische Verfahren rund um die Qualitätsberichte weiterentwickelt werden. Den Zuschlag für die Umsetzung dieses vorerst auf drei Jahre angelegten Projekts erhielten die Gesundheitsforen Leipzig aufgrund ihrer Fachexpertise auf dem Gebiet der Softwareentwicklung und Analytik. Projektstart war im November 2015. Zur Weiterentwicklung zählen u.a. Konzepte für die Authentifizierung einzelner Berichtsteile, der Plausibilisierung der Daten sowie eine weitergehende Prozessautomatisierung.