Gesundheitspolitische Handlungsempfehlungen des Instituts für GenderGesundheit e.V.
Die 10 Foderungen lauten:
1. Eine sanktionsbewehrte Geschlechterquote in den Gremien der Kassen-Selbstverwaltung
Krankenkassen geben vor, Anwälte ihrer Versicherten zu sein, deren Struktur sich in ihren jeweiligen Ver- waltungsräten widerspiegle. Das ist bei tatsächlicher Inaugenscheinnahme dieser Gremien nur sehr bedingt der Fall: In der Regel findet sich in den Verwaltungsräten der Kassen allenfalls der männliche Teil der Versicherten wieder. Wenn also Kassen mit Recht den Anspruch erheben wollen, für die Gesamtpopulation der Versicherten zu sprechen, dann wäre es nur konsequent, den entsprechenden Vertretungsgremien auch eine Geschlechterquote zu Auflage zu machen (vielleicht 40:60), die diesen Anspruch rechtfertigt.
2. Geschlechterspezifische Projektausschreibung im Innovationsfonds – besonders zur Versorgungsforschung
In den ersten Vergabeverfahren des Innovationsfonds im Jahr 2016 ist kein einziges Projekt aufgeführt, das ausdrücklich einen Bezug zu Fragen einer geschlechterspezifischen Medizin bzw. Versorgung aufweist. Bei nachfolgenden Ausschreibungsverfahren sollten daher solche Projekte explizit als Teil der Ausschreibungs- förderung genannt werden.
3. Prüfungsrelevantes Modul Geschlechtersensible Medizin in der studentischen Lehre an den medizinischen Fakultäten
Zur Zeit gibt es noch kein prüfungsrelevantes Modul im Studiengang Medizin, das den Bereich der ge- schlechtersensiblen Medizin verbindlich in den Curricula der medizinischen Studiengänge abbildet. Für ein zukunftsfähiges Medizinstudium sollte hier zeitnah eine Änderungen herbeigeführt werden.
4. Vereinbarkeitskonzepte als Teil der Qualitätsberichte von Versorgungseinrichtungen
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sind zweifellos wichtige Parameter zur qualitativen Beurteilung medizinischer Einrichtungen. Neben diesen Kategorien sollten aber auch die Maßnahmen und Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Berichten abzulesen sein.
5. Familienfreundliche Aus- und Weiterbildungskonzepte für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
In den medizinischen Berufen aber auch bei den Gesundheitsfachberufen werden aktuell Aus- bzw. Wei- terbildungen durch enge Zeitgrenzen massiv be- oder auch ganz verhindert. Eine Chirurgin in Schwangerschaft darf beispielsweise nicht im OP arbeiten und ist damit auch nicht für eine Weiterbildung qualifiziert, was den weiteren Karriereverlauf massiv behindert. Hier gilt es andere, familien- und schwangerschaftsfreundliche Regelungen zu finden.
6. Förderung von Teilzeitkonzepten in der ambulanten Versorgung
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind heute weniger Einzelkämpfer, sondern auf Konzepte angewiesen, die berufliche Praxis und familiäre Erfordernisse vereinbar gestaltet. Vergleichbar zu Lösungen, die z.B. Medizinische Versorgungszentren zur Verfügung stellen, wären strukturelle Weichen zu stellen, die alternative Lösungen zur Einzelpraxis möglich machen.
7. Geschlechterquote bei medizinischen Lehrstühlen
Unabhängig von der seit 15 Jahren steigenden Anzahl weiblicher Medizinstudierender, sind die Professuren in der Medizin noch überwiegend männlich besetzt. Entsprechend fallen Entscheidungen bei Studienvorhaben oder die Verteilung von Drittmitteln. Um auch hier eine Geschlechterparität zu gewährleisten scheint eine Geschlechterquote sinnvoll.
8. Geschlechtergerechte Forschungspolitik in der Medizin
Bei künftigen Forschungsvorhaben sollten geschlechtsspezifische Besonderheiten standardmäßig mit be- rücksichtigt werden – auch vor dem Hintergrund internationaler Veröffentlichungsstandards, die eine Be- rücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte längst einfordern.
9. Geschlechtersensibilität als Qualitätsmerkmal in Pflegeeinrichtungen
Im Gegensatz zur eher männlich dominierten Medizin – zumindest in den Gremien – wird die Pflege im wesentlichen von Frauen getragen. Auch und gerade im sensiblen und intimen Bereich der pflegerischen Kranken- und Altenbetreuung sind geschlechtersensible Konzepte ein hohes Qualitätskriterium, das zukünftig auch sichtbar abgebildet werden sollte.
10. Kontinuierliche Berichterstattung der Selbstverwaltungsgremien zu Geschlechtergerechtigkeit und geschlechtersensibler Versorgung
Über die Entwicklung und die Fortschritte einer geschlechterspezifischen Weiterentwicklung unseres Ge- sundheitssystems sollten die Gremien der GKV-Selbstverwaltung in regelmäßigen Abständen Bericht er- statten. Mit einer solchen Berichterstattung könnte das Thema dauerhaft und kontinuierlich im gesell- schaftlichen und gesundheitspolitischen Bewusstsein verankert werden.