Gesundheitsversorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen
Elsner begrüßte, dass die EU mit Inkrafttreten der Massenzustromrichtlinie einen Rahmen für eine EU-weite und koordinierte Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine beschlossen hat. Damit ist die Grundlage für eine schnelle und unbürokratische Bereitstellung von staatlichen Sozialhilfeleistungen geschaffen worden. Über die allgemeine Existenzsicherung der Geflüchteten hinaus wird dadurch ein Zugang zu Leistungen der Gesundheit und Pflege geschaffen. Der EU-Beschluss ermöglicht nun im deutschen Recht die vereinfachte Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, aus dem sich dann wiederum konkrete Ansprüche der Geflüchteten auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und weiterer Leistungen ergeben.
Ersatzkassen bieten Landesbehörden ihre Unterstützung an
Zuständige Leistungsträger sind zunächst die Kommunen bzw. deren Sozialämter. Nach einer gesetzlich vorgegebenen Wartezeit von 18 Monaten werden sie dann auftragsweise durch die gesetzlichen Krankenkassen betreut, die die Aufwände von den Kommunen zurückerstattet bekommen. Allerdings ist gesetzlich auch eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen möglich. Dies ist zwar abhängig von entsprechenden Vereinbarungen in den Bundesländern, die Ersatzkassen stehen hier aber für schnelle und unbürokratische Lösungen zur Verfügung. „Es muss uns allen gemeinsam darum gehen, die durch Krieg, Flucht und Vertreibung schwer gezeichneten Menschen aus der Ukraine schnell und gut medizinisch zu versorgen“ betont Elsner.