Hecken: Künftig zwei Bestandsmärkte
Zwar geht der Wunsch der voraussichtlichen Koalitionsparteien dahin, im Gegenzug zu einer Prolongation des Herstellerzwangsrabatts (in der Höhe von 7 Prozent) den Aufruf des Bestandsmarkt ganz zurückzunehmen, was auch Hecken persönlich präferieren würde, doch sei das nicht möglich. Bestandsmarktaufrufe würden in Zukunft dann stattfinden, wenn sie aus Wettbewerbsgründen nötig seien, also immer dann, wenn ein neues innovatives Medikament in einen Bestandsmarkt eintritt. Doch alle anderen Bestandsmarktaufrufe würden gestoppt, sofern es dazu eine gültige Rechtslage gebe.
Zwar würden, so Hecken, nach derzeit gültigem Recht am kommenden Donnerstag die nächsten Aufrufe noch erfolgen, doch habe er das IQWiG bereits angewiesen, bis zu einer neuen Rechtslage keine Bestandsmarktbewertungen mehr zu veröffentlichen, ebenso würden dann alle an diesen Verfahren beteiligten Unternehmen informiert, dass sie die Arbeit an den betreffenden Dossiers einstellen können, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Eine Teilnehmerin der Veranstaltung, die Monate, wenn nicht Jahre in derartige Dossiers investieren muss: "Das ist ein richtiges Weihnachtsgeschenk, weil wir im November/Dezember ein solches Dossier hätten abgeben müssen."