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Honorarkürzungen sind Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzt:innen

18.07.2022 10:40
Zu den Forderungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach Honorarkürzungen in der ärztlichen Versorgung zur Deckung des Krankenkassendefizits erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: "Mit dem Vorhaben im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, die im Jahr 2019 eingeführte extrabudgetäre Vergütung von Neu­patienten wieder zurücknehmen, hat der Bundesgesundheitsmi­nister bereits sein Versprechen gebrochen, keine Leistungskürzun­gen vorzunehmen."

Wenn jetzt auch noch, wie von der GKV gefor­dert, die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunden ge­strichen werde, sei das nach drei Jahren Pandemie ein Affront gegen­über den niedergelassenen Ärzt:innen und ihrer Medizi­nischen Fachangestellten.

Reinhardt fordert deshalb: "Statt willkürlicher Sparmaßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Kassenfinanzen brauchen wir nachhaltige, strukturelle Refor­men bei der Krankenkassenfinanzierung. So ist der geplante zu­sätzliche Bundeszuschuss für die GKV von zwei Milliarden Euro für das Jahr 2023 weder in der vorgesehenen Höhe noch im Hin­blick auf die nur einjährige Laufzeit ausreichend. Angesichts der erheblichen Herausforderungen und der erforderlichen Strukturre­formen, vor denen das Gesundheitswesen nicht zuletzt aufgrund der Pandemie steht, bedarf es weiterer sowie verstetigter Bundes­mittel, um die GKV-Finanzen nachhaltig zu stützen."

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