GKV-Spargesetz gefährdet Versorgung mit Arzneimitteln in bereits angespannten Zeiten
Zwar gibt es beim Preismoratorium seit 2018 einen rückwirkenden Inflationsausgleich, über diesen können jedoch die Hersteller die derzeitigen Preissteigerungen kaum kompensieren. Im Bereich der festbetragsgedeckelten Arzneimittel (72 Prozent der generischen Arzneimittel sind festbetragsgeregelt) sind noch nicht einmal Preissteigerungen im Rahmen der Inflation möglich. „Wichtig ist daher, dass der Gesetzgeber angesichts der hohen Inflation nun nachbessert und diese Situation berücksichtigt. Ziel ist eine Stärkung und nicht weitere Schwächung des Pharmastandorts Deutschland“, so Cranz. In diesem Sinne begrüßt der BAH die Verschiebung der automatischen Substitution von biologischen Arzneimitteln auf Apothekenebene und hofft, dass eine langfristig angemessene Lösung gefunden werden kann.
Fatal sind die vorgesehenen Regelungen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. „Mit dem heutigen AMNOG-System haben wir ein etabliertes, gut funktionierendes und international anerkanntes System der Preisfindung für innovative Arzneimittel. Es ist unverständlich, warum man dies von heute auf morgen in wesentlichen Teilen verändern will.“ Hintergrund der Kritik sind die im Entwurf vorgesehenen neuen Vorgaben für Erstattungsbeträge. Diese werten unter anderem Arzneimittel, denen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen nicht quantifizierbaren oder geringen Zusatznutzen zugesprochen hat, systematisch ab, obwohl diese Arzneimittel für viele Patienten hoffnungsvolle Innovationen darstellen können. „Innovative Arzneimittel, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten schrittweise verbessern, werden somit erheblich erschwert“, so der BAH-Hauptgeschäftsführer. Auch hier sollte der Gesetzgeber dringend nachbessern.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf zahlreiche weitere Belastungen für die Arzneimittel-Hersteller vor, wie etwa eine Änderung beim rückwirkenden Erstattungsbetrag für AMNOG-Arzneimittel, einen zwanzigprozentigen Abschlag auf den Erstattungsbetrag bei Anwendung in Kombination mit anderen Arzneimitteln, die Herabsetzung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs sowie die völlig inakzeptable Erhöhung des gesetzlichen Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel von derzeit 7 auf 12 Prozent.