GKV-Versorgungsgesetz verschärft Pathologenmangel
Der G-BA beschloss zum 1.1.2013 eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie. Alle Arztgruppen wurden bei der Einschätzung des Versorgungsgrads zum Stichtag auf 100 % gesetzt, die Pathologie davon abweichend auf 110 %. Sie galt damit sofort bundesweit als „überversorgt“. Dies ist eindeutig ein handwerklicher Fehler. Konkret bedeutete er die sofortige Sperrung des Fachgebietes und bereits einen Verlust von 117 potentiell noch zu besetzenden neuen Kassenarztsitzen.
Jetzt verstärkt der Entwurf des GKV-Versorgungsgesetzes die Brisanz für Pathologen. Die KVen sollen verpflichtet werden, 137 „überzählige“ Pathologie-Sitze nicht nachzubesetzen. Mit dem vorgenannten Verlust von 117 Sitzen stünden dann insgesamt 254 Sitze nicht mehr zur Versorgung zur Verfügung. Bei der Summe von bundesweit 833 KV-Sitzen (2013) eine intolerable Quote von 30 %. Dabei stehen im Vergleich zu Europa die Pathologen in Deutschland bereits seit Jahren an der Spitze des Mangels. Nur noch in Polen und Türkei muss ein Pathologe mehr Einwohner versorgen. Hier müssen das GKV-Versorgungsgesetz und die Bedarfsplanungsrichtlinie dringend nachgebessert werden. „Die Aufkaufsregelung an sich ist falsch. Insbesondere aber die neu beplante Fachgruppe Pathesverbandes Deutscher Pathologen. Ohne eine Ausnahmeregelung werde die Versorgungsstruktur akut gefährdet.ologie, die noch unter den handwerklichen Mängeln der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie leidet, muss herausgenommen werden“, fordert Prof. Dr. med. Werner Schlake, Präsident des Bund