GOÄ Novellierung: Einbindung von Berufsverbänden und Fachgesellschaften gefordert
Die private Krankenversicherung müsse sich bei den Neuverhandlungen wesentlich partnerschaftlicher verhalten, als sie es bisher getan habe, so der BDI. Die Neuordnung der GOÄ dürfe keine Einbahnstraße zur Kosteneinsparung von Versicherungsgesellschaften werden und die seitherige Vorlage müsse einschließlich des Paragrafenteils und der Änderung der Bundesärzteordnung neu aufgeschnürt werden.
Der BDI fordert dabei vor allem die Funktionen der gemeinsamen Kommission für die Weiterentwicklung der GOÄ (GeKo) kritisch zu hinterfragen. Im Interesse der individuellen Rechnungsstellung müssten auch Multiplikatoren als ordnungspolitisches Element einer freiberuflichen Gebührenordnung erhalten bleiben. Darüber hinaus müsse die BÄK eigene transparente Kalkulationen in die Verhandlung einbringen und dürfe sich nach den einschlägigen Erfahrungen nicht auf die Daten der PKV verlassen.
All dies könne unter der Voraussetzung der Einbindung der betroffenen Berufsverbände und Fachgesellschaften in die Verhandlungen mit der PKV funktionieren.