GOZ-Novelle: Verband der privaten Krankenversicherer begrüßt Öffnungsklausel
Der Verband der privaten Krankenversicherer äußert sich zum vorliegenden Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine neue privatärztliche Gebührenordnung (GOZ). Die enthaltene `Öffnungsklausel´ wird besonders positiv bewertet: „Durch sie wird erstmals ermöglicht, dass die private Krankenversicherung und die Vertreter der Zahnärzte auf freiwilliger Basis von der GOZ abweichende Vereinbarungen aushandeln können“, erklärt Günter Dibbern, Vorsitzender des Leistungsausschusses im PKV-Verband. Die privaten Krankenversicherer forderten die Zähnärzte auf, die gewährten Spielräume für eine Qualitätsoffensive zu nutzen und mit dem Verband über längere Gewährleistungen und höherwertigen Service zu verhandeln.
Mögliche Mehrbelastungen mit Kostensteigerungen bis zu zehn Prozent für die Privatversicherten stoßen dagegen auf Ablehnung. Es gebe keinen Nachholbedarf bei der Honorierung privatzahnärztlicher Dienstleistungen, heißt es von Seiten des Verbandes, der auf eine kostenneutrale Novellierung drängt. Zudem fehle im Entwurf die Klarstellung zu den Kosten zahntechnischer Leistungen. Für Privatpatienten sei weiterhin nicht nachvollziehbar auf welcher Basis diese zustande kämen.