Gutachten zur Sonderbeplanung des Ruhrgebietes wird beauftragt
In der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) werde das Ruhrgebiet derzeit als Sonderregion ausgewiesen, für die aufgrund der dort dicht nebeneinander liegenden Stadtmetropolen vom übrigen Bundesgebiet abweichende Verhältniszahlen und räumliche Zuordnungsgrößen gälten.
Diese Sonderbeplanung soll innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Neufassung der BPL-RL – und damit bis zum 1. Januar 2018 – überprüft werden. Wenn bis dahin keine Anpassung oder unveränderte Fortgeltung der Sonderregelungen für das Ruhrgebiet beschlossen wurde, trete diese außer Kraft. Auf Basis objektivierbarer Versorgungsdaten soll nun analysiert werden, ob im Ruhrgebiet in der vertragsärztlichen Versorgung hinsichtlich Struktur, Erreichbarkeit und Inanspruchnahme systematische Unterschiede im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands bestehen, teilt der G-BA in seinem aktuellen Newsletter mit.