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Haus- und Facharztverträge der AOK Baden-Württemberg: Elektronische Vernetzung mit Kliniken startet

01.12.2021 12:18
Mit der Fachanwendung „elektronischer Einweisungs- und Entlass­brief" (eEE) wird ab sofort die elektronische Arztvernetzung (eAV) der Selektivvertragspartner um die digitale Vernetzung zwischen Krankenhäusern und Praxen erweitert. Teilnehmende Kliniken zum Start sind das Universitätsklinikum Heidelberg und die RKH-Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim, die auch in die Testphasen mit zuweisenden Haus- und Fachärzten aus den Regionen eingebunden waren. Ziel ist es, versorgungsrelevante Informationen strukturiert und sicher zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auszutauschen.

Der eEinweisungsbrief der Haus- und Fachärzte ist in bestehende IT-Prozesse eingebettet und wird direkt aus der Vertragssoftware erzeugt. Die Daten des eEinweisungsbriefs sind elektronisch weiter verarbeitungsfähig, sodass die Krankenhäuser diese in ihr Klinikinformationssystem automatisiert übernehmen können. Der von den Klinikärzten erstellte Entlassbrief wird automatisiert zum elektronischen Abruf bereitgestellt, sodass sich hier keine prozessualen Änderungen ergeben. Für Praxen und Krankenhäuser kann der eEE so wertvolle Zeit einsparen, Informationsfluss und -qualität verbessern und dazu beitragen, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, erläutert dazu: „Gerade im Bereich der intersektoralen Kommunikation besteht hoher Handlungs- und Modernisierungsbedarf. Derzeit ist der Normalfall, dass der Entlassbrief noch per Post oder Fax verschickt wird oder der Patient ihn selbst mitbringt. Wir führen jetzt mit der Erfahrung und dem technischen Know-how von bereits vier funktionierenden eAV-Fachanwendungen einen sicheren und einfachen elektronischen Übertragungsweg ein, der alle Beteiligten entlastet und die intersektorale Kommunikation und Versorgung verbessern soll.“

Der eEinweisungsbrief enthält definierte Inhalte, die aus dem Arztinformationssystem (AIS) strukturiert übernommen werden können. Dazu zählen: der Grund der Überweisung/Einweisung,     Diagnosen, frühere Erkrankungen und die Medikation. Die Unterschrift erfolgt ebenso wie beim eArztbrief durch Komfortsignatur via Arztzertifikat, sodass nur einmal täglich ein Passwort einzugeben ist. Die Vertragspartner AOK Baden-Württemberg, Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg setzen wie bei den bisher umgesetzten vier eAV-Fachanwendungen (eAU, eArztbrief, HAUSKOMET und dermatologische Telekonsile) auf die bewährte Integration im AIS und die sichere Übertragungstechnik mittels HZV-Online-Key. Mit T2med, Duria, Tomedo, Quincy,  S3 Praxiscomputer, Indamed, DataAL, Pro-Medico, Hausarzt+/Praxiis 4 More und Abasoft ha-ben bisher zehn AIS-Anbieter die Umsetzung zum Start des eEE angekündigt.

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, kommentiert: „In den Haus- und Facharztverträgen nutzen wir unsere regionalen Gestaltungsspielräume, um eine sinnvolle und sichere Digitalisierung der Praxen voranzubringen. Mit dem eEE heben wir jetzt erstmals in Deutschland die elektronische Vernetzung mit Kliniken auf ein neues Niveau. Natürlich brauchen wir diese Anwendungen auch in der Regelversorgung, aber gerade die letzten Monate zeigen zum wiederholten Mal deutlich, dass den Ankündigungen der gematik zumeist unausgereifte und chaotische Umsetzungen folgen. Solange sich das nicht ändert, setzen wir weiterhin auf die Vorteile der etablierten Arzt-zu-Arzt-Kommunikation in den Selektivverträgen.“ Und Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg fügt hinzu: „Für uns Ärzte und unsere Patienten ist und bleibt die eAV in punkto einfacherer und besserer Versorgung ein riesiger Fortschritt. Sichere und technologisch zeitgemäße Digitalisierungslösungen mit angemessener Vergütung, wie die eAV in Baden-Württemberg, müssen deshalb weiterbestehen dürfen bis eine technisch und inhaltlich funktionale TI 2.0 realisiert ist.“

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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