Henke: Versorgungsgesetz weist den richtigen Weg
Der Marburger Bund stimmt der Einschätzung der Regierung zu, dass die Diagnostik und Behandlung komplexer, oftmals schwer behandelbarer Krankheiten die Expertise hochqualifizierter Spezialisten, spezielles medizinisches Wissen, interdisziplinäre Kooperation und damit verbunden auch eine spezialisierte Infrastruktur erfordern. Die tradierte sektorale Trennung der verschiedenen Versorgungsbereiche wird dieser Entwicklung nicht gerecht.
Insoweit begrüßen wir grundsätzlich die Bestrebungen, in diesem Bereich eine bessere, auch sektorenübergreifende Verzahnung der fachärztlichen Leistungen anzustreben. Leitprinzip für die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen muss die Optimierung der Patientenversorgung bei freiem Arztwahlrecht sein. Dabei darf nicht eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Organisationsformen die Versorgungswirklichkeit prägen, notwendig sind vor allem Integration und Kooperation. Diesem Ziel muss auch die Gestaltung der Überweisungswege folgen.
Die Einzelmaßnahmen des Gesetzes ergeben noch kein systematisches Konzept zu einer wirklich sektorübergreifenden Versorgungsplanung. Dringender Handlungsbedarf besteht in einer Reihe anderer Bereiche, die von dem Gesetz nicht oder nur teilweise erfasst werden. Nicht nur bei den Zugangsvoraussetzungen zum Medizinstudium gibt es Reformbedarf. Auch die Studienbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Medizinstudierenden mit den Chancen und Möglichkeiten der Patientenversorgung besser vertraut gemacht werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre die von Bundesgesundheitsminister Bahr angekündigte Änderung der Approbationsordnung, mit der das Praktische Jahr auf die Zeit nach der schriftlichen Abschlussprüfung verlegt würde. Die Reform des Medizinstudiums sollte dann aber auch zur Stärkung der Allgemeinmedizin genutzt werden, um angehende Ärzte stärker als bisher mit den Grundlagen des Hausarztberufes vertraut zu machen.
Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssen ihren Beitrag zu Verbesserung der Versorgungsstrukturen leisten. Ohne die Bereitschaft zur Koordination und zum Abbau bürokratischer Hemmnisse wird eine sektorübergreifende Versorgungsplanung nicht gelingen. Auf allen Ebenen - im Bund, in den Ländern und in den Kommunen - sollten die vorhandenen Gestaltungsspielräume genutzt werden, um Versorgungsdefizite abzubauen und die Integration der Versorgungsbereiche voranzubringen."