Höhere Akzeptanz von digitalen Anwendungen durch Corona-Pandemie
„Einen hohen Zuspruch erwarten wir von dem digitalen Großprojekt, der elektronischen Patientenakte (ePA), die jede Krankenkasse ihren Versicherten seit dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stellt“, so Elsner. Die Versicherten, aber auch die Leistungserbringer würden den Nutzen der ePA – mehr Transparenz, mehr Vernetzung, bessere Versorgungsqualität - zu schätzen wissen. Da die ePA in drei Stufen bis 2023 eingeführt wird, steige der Nutzen mit dem Mehr an Funktionalitäten und der Zahl der angebundenen Leistungserbringer. Zu den Anforderungen für die Ersteinrichtung müsse aber dringend Rechtsklarheit für die Krankenkassen hergestellt werden, etwa was die digitalen Authentisierungsverfahren für die Erstnutzung der ePA anbelangt. Alle Ersatzkassen wollen hier digitale Verfahren zeitnah bereitstellen.
Die neuen digitalen Gesundheits- und Pflegehelfer (DiGAs und künftig auch DiPAs) würden die medizinische und pflegerische Versorgung sinnvoll ergänzen. Momentan seien zehn DiGAs zugelassen und 24 Zulassungsanträge in Bearbeitung. Elsner forderte den Gesetzgeber auf, eine Nachjustierung bei der Preisbildung der neuen Apps auf Rezept vorzunehmen, denn die meisten Apps unterliegen im ersten Jahr der freien Preisbildung durch die Hersteller. „Die Hersteller rufen hier Kosten bis zu 750 Euro pro Quartal für ihre DiGA auf – ein Vielfaches des ärztlichen Honorars für die Untersuchung.“ Die Preisverhandlungen müssten früher beginnen und rückwirkend ab dem ersten Tag der Zulassung gelten.
Krankenhausversorgung während der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie unterstreicht laut vdek den Reformbedarf der Krankenhausstrukturen. Dies zeigen Belegungszahlen der Ersatzkassenversicherten in den 1.702 Krankenhäusern während der Corona-Pandemie (erste Welle bis 31. Juli 2020). Etwa 72 Prozent der Krankenhäuser mit somatischen Fachabteilungen (1.438) haben Ersatzkassenversicherte mit COVID-19 behandelt. In nur 36,5 Prozent dieser Krankenhäuser wurden Ersatzkassen-Patienten intensivmedizinisch behandelt, davon 15,8 Prozent beatmet. Während leichte Fälle überwiegend ambulant versorgt wurden, fand eine Patientenwanderung von den ländlichen Regionen in die Schwerpunkthäuser in den Ballungsregionen statt. Zudem zeigte sich, dass planbare Eingriffe, wie Operationen von Knie- und Hüftprothesen, oft problemlos aufgeschoben werden konnten. Dies belegen Fallzahlrückgänge in Höhe von über 50 Prozent. Elsner: „Es liegt auf der Hand, dass nicht alle verschobenen Krankenhausbehandlungen zwingend erforderlich waren und auch nicht zwingend nachgeholt werden müssen.“
Keine existentiellen Finanzeinbußen der Krankenhäuser
Elsner betonte, die Politik habe richtig auf die Corona-Pandemie reagiert. „Über Freihaltepauschalen, erhöhten Pflegewert und Mindererlösausgleiche wurde die Corona-Pandemie - anders als von der Deutschen Krankenhausgesellschaft behauptet - eben nicht zu einer Existenzfrage der Krankenhäuser. Im Gegenteil: Die Freihaltepauschale wurde leider oft zu einer Leerstandpauschale, von der Krankenhäuser besonders profitiert haben, die nicht intensivmedizinisch betreut haben.“ Mit der sogenannten „Dritten Freihaltepauschale“ habe der Gesetzgeber die Freihaltepauschale folgerichtig auf Kliniken begrenzt, die Covid-19-Patienten tatsächlich behandeln.
Konsequenzen aus der Corona-Pandemie ziehen: Weniger ist mehr
Elsner forderte Bund und Länder auf, einen „Bund-Länder-Pakt“ zu etablieren und sich für einen Konzentrations- und Spezialisierungsprozess der Krankenhauslandschaft stark zu machen und gleichzeitig die Versorgung auf dem Land sicherzustellen. Dies könne erreicht werden durch die Nutzung digitaler Möglichkeiten und die Umwidmung von Krankenhäusern zu einer ambulant-stationären Basisversorgung. Ebenfalls müsste ambulantes Potential stärker genutzt werden und Fehlanreize im Vergütungssystem abgebaut werden. Ziel sei es, die Versorgungsqualität deutlich zu verbessern. „‘Weniger ist mehr‘, dies gilt auch in Bezug auf die Krankenhäuser bzw. ihre Standorte“, sagte Elsner.