Hoffnung für Osteoporose-Versorgung
Bislang konnte die Osteodensitometrie nur dann zu Lasten der GKV verordnet werden, wenn Patienten einen Knochenbruch (Fraktur) ohne die normalerweise dafür erforderliche Belastung (adäquates Trauma) erlitten hatten und gleichzeitig ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose bestand. Nach Auswertung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ist der G-BA zu dem Ergebnis gekommen, dass die Osteodensitometrie künftig dann zu Lasten der GKV erbracht werden kann, wenn aufgrund konkreter Befunde eine gezielte medikamentöse Behandlungsabsicht besteht. Als ein derartiger Befund gilt zwar weiterhin eine klinisch erkennbare Fraktur ohne adäquates Trauma, beispielsweise eines Wirbelkörpers. Eine solche Konstellation muss jedoch nicht mehr zwingend vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Messung der Knochendichte zum Zweck der Überprüfung der laufenden Therapie wiederholt werden soll.
„Diese Erweiterung des Leistungsspektrums der GKV dient der Optimierung ärztlicher Therapieentscheidungen, die für den Behandlungserfolg relevant sind“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. „Für betroffene Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten der Osteoporose.“