Honorare für Vertragsärzte
Da sich bei Vertragsarztgruppen wie uns Kardiologen, die keine sogenannten freien Leistungen abrechnen können, seit Einführung der Regelleistungsvolumina zum 01.01.2009 die Honorare im Sturzflug befinden, trat nun mit Wirkung zum 01.07.2010 eine überarbeitete Vergütungssystematik in Kraft.
In einem Informationsschreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 29.03.2010 war unter der Überschrift "Auswirkungen des Beschlusses auf die Honorarverteilung" Folgendes ausgeführt: "Es wird mehrheitlich Gewinner, aber auch manche Verlierer geben. Ärzte, die ihren Umsatz vor allem über das Regelleistungsvolumen erzielen, werden von den höheren RLV-Werten profitieren und mehr Honorar erhalten. Ärzte, die aus der Abrechnung bisher freier Leistungen große Umsätze erhalten, müssen dagegen mit Verlusten rechnen." Inzwischen zeigen erste Ergebnisse jedoch klar, dass die RLV bei den angeblichen "Gewinnern" trotz aller Versprechungen fast überall weiter abstürzen. Hierzu zwei Beispiele: In Hamburg bekam ein niedergelassener Kardiologe im vierten Quartal 2009 89,34 Euro pro Fall vergütet, im dritten Quartal 2010 werden es nur noch 57,84 Euro sein. In Thüringen werden sich Kardiologen im aktuellen Quartal sogar mit nur 43,00 Euro begnügen müssen.
Diese erneute "Reform der Reform" muss deshalb zwingend als ebenfalls gescheitert bezeichnet werden. Das Scheitern entlarvt vor allem auch die Undurchsichtigkeit eines Systems, das mittlerweile niemand mehr durchschauen, geschweige denn verstehen kann. Und letztlich versuchen die Legionen von Mathematikern im Ministerium und in der KV mit der Entwicklung von immer noch monströser geratenden Berechnungsformeln - für "qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV)", "Arztfälle", "Leistungsfälle", "Volumenlösungen" - doch auch nur eines zu verschleiern: nämlich den chronischen Mangel an verfügbaren Mitteln. In unserem Gesundheitssystem herrscht Planwirtschaft. Diese kann jedoch nicht funktionieren, das hat sie bekanntlich noch nie.
Der BNK versteht die jüngste Reform als Kampfansage sowie als Fortführung der von der rot-grünen Bundesregierung eingeleiteten Zerschlagung der wohnortnahen qualifizierten Facharztversorgung. Uns niedergelassenen Kardiologen obliegt die Behandlung DER großen Volkskrankheiten; eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung werden wir unter den derzeitigen Bedingungen jedoch nicht mehr gewährleisten können. Die Leidtragenden sind dabei wieder einmal primär die Patienten, denn die "doppelte Facharztschiene" existiert nicht in der Form, wie sie von einigen Politikern und Kassenfürsten gebetsmühlenartig zitiert wird. Sie ist nichts weiter als ein von großer Realitätsferne zeugendes Phantom. Den Beweis hierfür können wir gerne erbringen, indem wir die Indikation für stationäre Einweisungen allein in Grenzfällen einfach einmal großzügiger stellen. Sehr schnell würde sich dann herausstellen, dass einerseits Kliniken keine ambulante Patientenversorgung leisten können und andererseits eine Kostenexplosion die Folge wäre.
Aus Sicht des BNK ist es unerträglich, dass aus Gründen parteipolitischen Taktierens Reformen, die zur nachhaltigen Sicherung der gesetzlichen Krankenversicherung dringend erforderlich wären, boykottiert werden und die Zweiklassenmedizin, die unter Rot-Grün etabliert wurde, unter Schwarz-Gelb weiter zementiert wird. Ein weiteres Zeichen stupider Realitätsferne ist es außerdem, wenn Funktionäre wie Frau Doris Pfeiffer fordern, dass Vertragsärzte weitere Honorareinbußen hinnehmen sollen, um die GKV zu sanieren. Frau Pfeiffer bezieht als Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes ein Jahresgehalt von etwa 226.250 Euro - und das ohne Investitions- oder sonstiges Risiko. Hierzu stellen wir fest: Allein durch eine effektivere Verwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung ließen sich nach einer Analyse des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) 1,4 Milliarden Euro pro Jahr einsparen - und das ohne Nachteile für die Patienten.
08.07.2010