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Innovationsausschuss entscheidet über Förderung von 59 weiteren Projekten zur Versorgungsforschung

16.08.2019 13:07
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am 15.8.19 die Förderung weiterer Projekte zur Versorgungsforschung beschlossen. Auf die fünf Förderbekanntmachungen vom Herbst 2018 sind insgesamt 197 Projektanträge eingegangen. Den Antragstellern werden nun die Begutachtungs-​ und Bewertungsergebnisse des Expertenbeirats und des Innovationsausschusses mitgeteilt. Die Förderbescheide werden nach dem Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist erstellt und versendet.

Zur themenspezifischen Versorgungsforschung können insgesamt 19 neue Projekte gefördert werden:

  • Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflegerische Versorgungsqualität: 2 Projekte
  • Barrierefreiheit und Verbesserung der Situation von Menschen mit Assistenzbedarf und deren Angehörigen in der Gesundheitsversorgung: 3 Projekte
  • Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Ebene der Patientin/des Patienten: 2 Projekte
  • Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Populationsebene: 6 Projekte
  • Einfluss evidenzbasierter Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten auf die Versorgung: 6 Projekte


Im themenoffenen Bereich werden künftig 34 weitere Projekte gefördert. Zur Weiterentwicklung und Evaluation der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V sowie zur Evaluation von Selektivverträgen wurde über je ein Projekt positiv beschieden. Für die Weiterentwicklung und Evaluation der Psychotherapie-​Richtlinie werden vier Projekte gefördert.

Eine Übersichtsliste wird voraussichtlich im September 2019 auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht.

abgelegt unter:
Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

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