Innovationsausschuss entscheidet über Förderung von 59 weiteren Projekten zur Versorgungsforschung
16.08.2019 13:07
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am 15.8.19 die Förderung weiterer Projekte zur Versorgungsforschung beschlossen. Auf die fünf Förderbekanntmachungen vom Herbst 2018 sind insgesamt 197 Projektanträge eingegangen. Den Antragstellern werden nun die Begutachtungs- und Bewertungsergebnisse des Expertenbeirats und des Innovationsausschusses mitgeteilt. Die Förderbescheide werden nach dem Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist erstellt und versendet.
Zur themenspezifischen Versorgungsforschung können insgesamt 19 neue Projekte gefördert werden:
- Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflegerische Versorgungsqualität: 2 Projekte
- Barrierefreiheit und Verbesserung der Situation von Menschen mit Assistenzbedarf und deren Angehörigen in der Gesundheitsversorgung: 3 Projekte
- Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Ebene der Patientin/des Patienten: 2 Projekte
- Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Populationsebene: 6 Projekte
- Einfluss evidenzbasierter Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten auf die Versorgung: 6 Projekte
Im themenoffenen Bereich werden künftig 34 weitere Projekte gefördert. Zur Weiterentwicklung und Evaluation der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V sowie zur Evaluation von Selektivverträgen wurde über je ein Projekt positiv beschieden. Für die Weiterentwicklung und Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie werden vier Projekte gefördert.
Eine Übersichtsliste wird voraussichtlich im September 2019 auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht.