Innovationsausschuss konstituiert sich
Der Innovationsausschuss setzt sich zusammen aus
- drei Vertretern des GKV-Spitzenverbandes:
Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg und Gernot Kiefer - einem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
Dr. Andreas Gassen - einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
Dr. Wolfgang Eßer - einem Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
Georg Baum - dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA:
Prof. Josef Hecken, der auch den Vorsitz des Innovationsausschusses innehat - zwei Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):
Staatssekretär Lutz Stroppe und Oliver Schenk - einem Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):
Petra Steiner-Hoffmann - sowie zwei Patientenvertretern:
Dr. Ilona Köster-Steinebach und Dr. Martin Danner
In der konstituierenden Sitzung wurde eine Geschäftsordnung sowie der Haushalts- und Stellenplan der Geschäftsstelle beschlossen. Die Geschäftsordnung des Innovationsausschusses tritt nach Genehmigung durch das BMG in Kraft.
Sitz des Innovationsausschusses ist Berlin. Die Anschrift lautet:
Innovationsausschuss
beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Englische Straße 30
10587 Berlin
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte wird der Innovationsausschuss eine Geschäftsstelle einrichten.
Die Förderbekanntmachungen für Mittel aus dem Innovationsfonds werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und auf folgenden, derzeit noch im Aufbau befindlichen Internetseiten (Achtung: derzeit noch nicht aktiv) bekannt gegeben: www.innovationsfonds.g-ba.de
Die nächsten Sitzungen des Innovationsausschusses finden am
27. November 2015 und am 17. Dezember 2015 statt.
Für das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu ernennende 10köpfige Beratungsgremium des Ausschusses stehen die Personalien seitens der Patientenbeteiligung (2 Vorschläge) und des DNVF (3 Vorschläge) bereits fest und sind der Redaktion bekannt. Die Mitglieder werden bis Ende 2015 vom BMG berufen.
Ebenso gab Hecken bekannt, dass er hofft, bis Donnerstag von der Rechtsaufsicht (BMG) die Erlaubnis zu bekommen, die Erkundung für einen wissenschaftlichen Projektträger (übrigens ein Vorschlag des DNVF) einzuleiten, weil die Arbeit von der Geschäftsstelle allein nicht gestemmt werden könnte, da es - so Hecken - relativ lange gedauert hätte, bis bestimmte Rechtsfragen hätten geklärt werden können.
Einen ausführlichen Bericht dazu lesen Sie in MVF-Ausgabe 06/15
Einen kurzen Video-Eindruck sehen Sie hier: https://youtu.be/suPf3bdRVAw