Innovationsausschuss veröffentlicht vier neue Förderbekanntmachungen
„Mit der Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen hat der Innovationsausschuss bewiesen, dass er unmittelbar nach Ende des Gesetzgebungsverfahrens handlungsfähig ist und in kürzester Zeit konsentierte Förderbekanntmachungen erarbeiten kann“, so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses.
Für den Bereich der Versorgungsforschung wurde neben einer themenoffenen Förderbekanntmachung auch eine themenspezifische Förderbekanntmachung veröffentlicht. Diese umfasst folgende Schwerpunkte:
- Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings
- Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote
- Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote
- Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung
- Versorgungsforschung zu Leitlinien
Für den Bereich der neuen Versorgungsformen gibt es neben einer themenoffenen Förderbekanntmachung ebenfalls eine themenspezifische mit folgenden Förderschwerpunkten:
- Altersmedizin – Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft
- Innovative Ansätze der Kooperation zwischen den Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen
- Digitale Transformation – Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung
- Innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung
Die Einreichungsfrist für Anträge zur Versorgungsforschung endet am 31. März 2020 um 12 Uhr. Anträge zu neuen Versorgungsformen können bis zum 28. April 2020 um 12 Uhr eingereicht werden. Die Abgabe der vollständigen Anträge erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über das Internetprotal des mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragten Projektträgers – das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).