Innovationsbudget gibt neuen Versorgungsformen einen Schub
In einem ersten Schritt schlägt die TK deshalb ein sogenanntes „Innovationsbudget" vor, das die Krankenkassen unter definierten Voraussetzungen eigenverantwortlich nutzen können. Je Versicherten sollen mindestens 2,50 Euro in neue Versorgungsformen investiert werden, so die TK in ihrem aktuellen Positionspapier. Nicht verausgabte Mittel werden über den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf die Kassen umgelegt, die mehr als 2,50 Euro ausgegeben haben. „Mit dem Innovationsbudget wollen wir ein wirkungsvolles Wettbewerbsinstrument im Gesundheitswesen installieren, das einen Suchprozess um die beste innovative Versorgung in Gang setzt", erklärt TK-Vorstand Ballast.
Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, zielt die TK in einem weiteren Schritt darauf, digitalen Versorgungsprodukten den Weg in das System zu erleichtern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Medizinprodukten werden beispielsweise Gesundheits-Apps ständig aktualisiert und erweitert.
Um dieser Besonderheit gerecht zu werden, empfiehlt die TK eigene Zulassungs- und Erstattungsregeln für digitale Versorgungsangebote. Eine im September 2016 im Auftrag der TK erstellte Studie des IGES-Instituts schlägt ein Klassifizierungsmodell vor, das die Zulassung abhängig vom Risiko und Nutzen des Produkts gestaltet. „Eine eigene Zulassungssystematik wird digitalen Versorgungsprodukten besser gerecht", sagt Jean Dietzel, Leiter des Bereichs Krankenversicherung am IGES Institut und Mitautor der Studie. „Zusätzlich empfehlen wir, digitale Produkte besonders zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen von Selektivverträgen zu beweisen. Bei positiven Ergebnissen kann ihnen dann Zugang in die kollektive Versorgung eröffnet werden, damit möglichst viele Patienten davon profitieren."