Intensivpflege: Mediziner begrüßen neuen Gesetzesentwurf
"Wir unterstützen diese wichtige Initiative und fordern den Bundesgesundheitsminister auf, Vertreter der Intensivmedizin jetzt in die Ausgestaltung des Gesetzes miteinzubeziehen“, sagt Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Nur Ärzte aus der Intensivmedizin sollten eine fachgerechte Indikation für eine außerklinische Beatmung stellen dürfen. Zudem muss der Patientenwille zwingend eingehalten werden.“
Es sei dringend an der Zeit zu handeln: „Auch wir haben in den vergangenen Jahren eine überproportionale und nicht mehr zu verantwortende Zunahme an außerklinisch behandelten Intensivpatienten beobachtet. Dies belastet das gesamte Gesundheitssystem“, sagt Uwe Jassens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler.
Besonders die Zahl der künstlich beatmeten Patienten habe sich drastisch erhöht. Schätzungen gehen heute von rund 30.000 Betroffenen aus, 2005 waren es lediglich 1.000 Patienten. Inzwischen haben sich in ganz Deutschland sogenannte Beatmungs-WGs gebildet, in denen mehrere Patienten gleichzeitig betreut werden. „Gerade hier ist zu befürchten, dass die hohen Anforderungen an die Qualität einer intensivmedizinischen Versorgung dort nicht erfüllt und auch nicht ausreichend kontrolliert werden“, sagt Janssens.
Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Intensivpflege mit Beatmung Zuhause nur noch in Ausnahmefällen stattfinden darf. Für Pflege-WGs und ambulante Versorgung sollen die Qualitätsanforderungen massiv erhöht werden, gleichzeitig sollen die Eigenanteile einer Unterbringung in Spezialeinrichtungen auf zehn Euro pro Tag und maximal 280 Euro pro Monat gedeckelt werden. Ein finanzieller Anreiz soll zudem dafür sorgen, dass Krankenhäuser Patienten häufiger von der künstlichen Beatmung entwöhnen.