Karlsruhe bestätigt das duale Gesundheitssystem
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform erklärt der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte:
"Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die private Krankheitskostenvollversicherung als grundrechtlich abgesicherten Teil des dualen Gesundheitssystems." Das Gericht habe ausdrücklich das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung und damit das Existenzrecht der privaten Krankenversicherung betont. Dies sei eine klare verfassungsrechtliche Absage an eine Bürgerversicherung.
Die private Krankenversicherung stelle trotz der Gesundheitsreform weiterhin eine wachsende Branche mit Zukunft dar, so der Verband, der weiter politisch für mehr Wahlfreiheit für alle Versicherten kämpfen will.