Kassen-Vorstoß gefährdet die Versorgung
Der Orientierungspunktwert ist mit 3,5 Cent gegenüber dem Kalkulationspunktwert im EBM von 5,11 Cent ohnehin zu niedrig bemessen. Seit 2009 ist er unverändert gültig, während gleichzeitig das Geld um 5,6% entwertet wurde und die Grundlohnsumme um fast 5% gestiegen ist. Viele Vertragsärzte überschreiten ihre Regelleistungsvolumina bei der Fallzahl und den Leistungen, um ihre Patienten noch sachgerecht versorgen zu können. Dies führt dazu, dass der wahre durchschnittliche Punktwert ohnehin deutlich unter 3,5 Cent liegt. Allein durch einen Inflationsausgleich müsste jedoch der Originalpunktwert jetzt auf einem Niveau von mindestens 3,7 Cent liegen.
Die Krankenkassen begründen ihre Forderung mit angeblichen Rationalisierungsgewinnen der Praxen und wollen diese in ihre eigenen, zurzeit überreichlich vollen Kassen lenken. Der BDI verurteilt dieses Ansinnen als leistungsfeindlich und Gefahr für den Standard der aktuellen ambulanten Versorgung.