Kein Abweichen vom RSA-Procedere trotz "erheblichen Forschungsbedarfs"
Der Inhalt erklärt die Verzögerung nicht, denn die Sachverständigen kommen nach ihren vielen Analysen zum Schluss, dass derzeit am bisherigen RSA-System trotz vielerlei Kritik einzelner Kassen nichts zu ändern sei. „In Anbetracht der Ergebnisse für die analysierten Modellalternativen ist ein Abweichen vom gegenwärtigen Verfahren nach Auffassung des Wissenschaftlichen Beirats nicht angezeigt“, erklärten die Professoren Dr. Saskia Drösler, Dr. Joerg Hasford, Dr. Marion Schaefer, Dr. Jürgen Wasem und Prof. Dr. Eberhard Wille sowie Dr. Bärbel-Maria Kurth. Rein empirisch wäre zwar ein stärkerer Morbiditätsbezug der Verwaltungsausgabenzuweisungen angezeigt, doch da die aus einer Änderung des Verteilungsschlüssels resultierenden finanziellen Änderungswirkungen bei einem Gesamtvolumen der Verwaltungskosten von „lediglich“ 8,68 Milliarden Euro vergleichsweise gering ausfielen und angesichts der Tatsache, dass ein entsprechend veränderter Schlüssel nur eine geringfügige Zunahme an Zielgenauigkeit mit sich bringe – ohne dabei jedoch die grundlegende Problematik der im Vergleich zu anderen Zuweisungsbestandteilen erheblich geringere Zielgenauigkeit zu beheben – empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat, an dem bestehenden Schlüssel festzuhalten. Doch auch nach Verfassung der 393 Seiten ist für den Rat offenkundig, dass bezüglich der Möglichkeiten zur Standardisierung von Krankengeldbezugszeiten bzw. der damit verbundenen Ausgaben „noch immer erheblicher Forschungsbedarf besteht“. Konkret sollte dabei der Frage nachgegangen werden, ob bzw. inwieweit sich die Modelle durch die Aufnahme der bereits genannten, bislang nicht erhobenen Einflussgrößen (Tätigkeit des Mitglieds, Branche, Beschäftigungsgrad, Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Höhe des individuellen beitragspflichtigen Einkommens) weiter verbessern lassen oder ob sich noch andere Größen identifizieren lassen, die darüber hinaus zur Erklärung von Krankengeldfällen, von Krankengeldzeiten bzw. von Krankengeldausgaben beitragen. Von generellem Interesse sei auch, ob eine separate Behandlung der „regulären“ Krankengeldfälle und der Fälle bei Erkrankung eines Kindes zu nennenswerten Verbesserungen der Vorhersagegüte führen kann. Aus rein pragmatischen Überlegungen ergebe sich nicht zuletzt auch die Frage, wie das bestehende Klassifikationsmodell zielführend und ohne größeren Aufwand in ein Modell zur Vorhersage von Krankengeldbezugszeiten überführt werden könne, um die in diesem Bericht gezogenen Schlussfolgerungen anhand eines spezifischeren Modells zur Standardisierung des Krankengeldes absichern zu können.
Seitens der AOK wurde die Veröffentlichung bereits begrüßt. „Das Gutachten bestätigt jetzt, dass die Einführung des Morbi-RSA zum 1. Januar 2009 absolut richtig war“, erklärte Jürgen Graalmann, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes in Berlin. Damit sei nun ein für alle mal klar, dass „die in der Vergangenheit oftmals vorgebrachten Vorurteile gegen den M-RSA empirisch einfach nicht zu halten sind“.