Kiefer: Medikationsplan im E-Health-Gesetzentwurf ist Etikettenschwindel
Ein entscheidender Schritt bleibt im Gesetzentwurf ganz außen vor: Die systematische Analyse der gesamten Medikation auf Wechselwirkungen und andere Risiken. Kiefer: "Den Medikationsplan nach dem E-Health-Gesetz kann man höchstens als Anwendungshinweissammlung bezeichnen. Die unerlässliche und aufwändige pharmazeutische Bewertung soll der Apotheker nach jetzigem Stand wohl ehrenamtlich und kostenlos erbringen. Das ist ein Gesetz zu Lasten Dritter!"
Die Kompetenz der Apothekerschaft im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Medikationsplan ist allgemein anerkannt: Das Bundesgesundheitsministerium fördert PRIMA, ein Modellprojekt der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im Rahmen der gematik hat die Apothekerschaft die Federführung im Bereich AMTS. Die Apotheker und die Projektpartner wissen auch durch das aus dem ABDA-KBV-Modell entstandene Projekt ARMIN, welchen Wert das Vier-Augen-Prinzip mit klarer medizinischer und pharmazeutischer Kompetenzbeschreibung hat. "Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass im Gesetzentwurf die Apotheker bei der Erstellung des Medikationsplans nicht gleichgestellt aufgeführt sind", sagte Kiefer.