KKH-Chef: „Jede Art von Zwangsmitgliedschaft beenden“
„Bis heute kann bei Beamten von einer freien Wahl der Krankenkasse faktisch keine Rede sein. Die geltenden Beihilferegelungen des Bundes und der Länder zwingen diesen Personenkreis in die private Krankenversicherung. Denn der Dienstherr beteiligt sich nicht am GKV-Beitrag – im Gegensatz zu den sonstigen Arbeitgebern“, so der Kassenchef. „Jede Art von Zwangsmitgliedschaft widerspricht aber eklatant dem Ideal einer freien Krankenkassenwahl und sollte umgehend beendet werden.“
Einzelne Bundesländer haben diesen Umstand inzwischen erkannt und ihre Bestimmungen entsprechend geändert. Unter der Überschrift „Hamburger Modell“ übernehmen beispielsweise Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen bereits die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung ab Beginn eines Beamtenverhältnisses je zur Hälfte – wie alle anderen Arbeitgeber auch. „Dieses Modell sollte umgehend auf Bundesebene eingeführt werden. Denn es kann doch nicht sein, dass in unserer mobilen Gesellschaft ein Arbeitsplatzwechsel bei Beamten mit einer Verdopplung ihres Krankenversicherungsbeitrages verbunden ist – oder mit einem Zwang, in die PKV zu wechseln“, erklärt Wolfgang Matz.
Mit einer solchen bundeseinheitlichen Regelung würde der Freiheitsgedanke gestärkt. Gleichzeitig würde das Modell auch für mehr Solidarität in der GKV sorgen. Denn durch den Beitritt junger Beamter und ihrer Familien würde die Einnahmesituation der GKV verbreitert. „Ein Mehr an Freiheit und an Solidarität, dies sollte ein gangbarer Weg für alle Parteien der geplanten Ampelkoalition sein“, so Wolfgang Matz.