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Klemens: Die GKV hat in der Corona-Pandemie große Stärke bewiesen, braucht aber stabile Finanzierungsgrundlagen in 2021 und 2022

04.12.2020 16:52
Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), hat auf der vdek-Mitgliederversammlung die zentrale Rolle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei der Bewältigung der Corona-Pandemie hervorgehoben. Vor den Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) sagte er:

„Die Corona-Pandemie war und ist eine große Herausforderung für die GKV und das Gesundheitssystem insgesamt. Es ging und geht weiterhin darum, schnell die Versorgung der an COVID-19-erkrankten Patientinnen und Patienten sicherzustellen, die medizinische Infrastruktur aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Beschäftigten im Gesundheitswesen nicht zu gefährden. Umfassende Rettungsschirme für Leistungserbringer, schnelle unbürokratische Sonderregelungen etwa bei AU-Bescheinigungen und telefonischem Rezept, Vereinbarungen zu Schutzausrüstungen und Testungen zeigen, dass die gemeinsame Selbstverwaltung schnell und unbürokratisch gehandelt und die Politik bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu jeder Zeit unterstützt hat. Die GKV hat erneut ihre Stärke unter Beweis gestellt.“

GKV braucht eine stabile Finanzierung für die Jahre 2021 und 2022

Der Verbandsvorsitzende wies darauf hin, dass dadurch der finanzielle Druck auf die Krankenkassen in 2021 und 2022 sehr groß sei. Klemens: „Die voraussichtliche Finanzierungslücke von über 16 Milliarden Euro im Jahr 2021 – bedingt durch die einbrechende Konjunktur und die Aufwendungen zur Bewältigung der Krise - werden nur teilweise durch Steuerzuschüsse in Höhe von einmalig 5 Milliarden Euro gedeckt. Für den Rest müssen die Krankenkassen bzw. Beitragszahler aufkommen, sei es durch den gesetzlich vorgesehenen Abbau von Rücklagen und/oder die Erhöhung von Zusatzbeitragssätzen. Die Ersatzkassen können den staatlichen Rückgriff auf die Rücklagen der Krankenkassen zwar grundsätzlich nachvollziehen, denn damit werden die finanziellen Fehlentwicklungen durch den bisherigen Finanzausgleich Morbi-RSA korrigiert. Dennoch bleibt dies ein Eingriff in das Haushaltsrecht der Krankenkassen und damit in die Kompetenzen der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung“, so Klemens.

Pflegereform geht in die richtige Richtung

Positiv bewertete Klemens, dass für diese Legislaturperiode noch eine Pflegereform angekündigt wurde. Ein entsprechendes Eckpunktepapier liegt vor. „Die Ersatzkassen haben stets auf die Notwendigkeit einer Finanzierungsreform und auf die wachsende Belastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile in den stationären Pflegeeinrichtungen hingewiesen. Viele Forderungen, wie die Begrenzung der Eigenanteile, die Anhebung der Leistungsbeträge in der ambulanten Pflege sowie die Tarifentlohnung der Beschäftigten bei den ambulanten und stationären Pflegediensten gehen deshalb in die richtige Richtung“, so Klemens. Notwendig seien jedoch darüber hinaus eine stärkere Beteiligung der Länder an den Investitionskosten, eine Verstetigung eines Steuerzuschusses und die Einführung eines Finanzausgleichs zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.

Editorial

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