Sie sind hier: Startseite News Koalitionsvertrag: Staat übernimmt das Gesundheitswesen
x
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Koalitionsvertrag: Staat übernimmt das Gesundheitswesen

07.02.2018 15:38
Zu den Vereinbarungen für das Gesundheitswesen im Koalitionsvertag nimmt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund), Dr. Dirk Heinrich, Stellung:

„Die Vereinbarungen zur Gesundheitspolitik atmen den Geist des Misstrauens und der Regulierungswut. Mit einer Vielzahl von Detailregelungen und der Schaffung neuer Institutionen und Gremien sichert sich die Politik den Zugriff auf das Gesundheitswesen und baut ihren Einfluss zulasten der bestehenden Selbstverwaltung aus. Die eigentlichen strukturellen Probleme, die durch die anhaltende Budgetierung verursacht werden, gehen die Koalitionäre erst gar nicht an. Während in vielen Bereichen offenbar genug Geld vorhanden ist, werden hier die entsprechenden Mittel verweigert.

So wird eine Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit um 25 Prozent vereinbart, ohne eine Aussage zur Gegenfinanzierung zu machen. Ein interessantes Vorhaben innerhalb eines budgetierten Systems, zieht doch eine solche Erhöhung der ärztlichen Arbeitszeit auch Folgekosten, wie etwa Arbeitszeitverlängerung bei unseren medizinischen Fachangestellten nach sich. Aber hier wird deutlich: Sowohl die ärztliche Freiberuflichkeit als auch die ärztliche Selbstständigkeit sollen deutlich eingeschränkt werden.

Sofern alle weiteren geplanten Instrumente umgesetzt werden, ist dieser Koalitionsvertrag der Totenschein für die Selbstverwaltung und die ärztliche Freiberuflichkeit.

Folgende Punkte sind dafür die Indizien:

  • Die ärztliche Honorierung wird mit dem Ziel, sie zu vereinheitlichen, in eine wissenschaftliche Kommission verlagert. Eine neue GOÄ, Grundlage des Freien Berufes Arzt, soll Verhandlungsmasse in dieser Kommission für Arzthonorare werden. Die in weiten Teilen bereits fertiggestellte neue GOÄ rückt damit in weite Ferne.
  • Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Regierungsfraktionen wird die sektorenübergreifende Versorgung für die Bereiche Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung weiterentwickeln.
  • Terminservicestellen sollen in Verbindung mit einer zusätzlichen „koordinierenden Leistung“ in der hausärztlichen Versorgung das Terminmanagement für möglichst alle haus- und fachärztlichen Überweisungen übernehmen.
  • In den Zulassungsausschüssen sollen die Länder mit Mitberatungs- und Antragsrecht beteiligt werden.
  • Anstatt die bestehende und überalterte Bedarfsplanung abzuschaffen, soll sie „kleinräumiger“ werden.
  • Der Sicherstellungsauftrag der KVen wird durch eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung ausgehöhlt.

 

Freiheitsgrade, die unser weltbestes Gesundheitssystem bislang ausmachten, werden abgeschafft. Elemente des Wettbewerbs und des schnellen Zugangs zu Innovationen hingegen werden überhaupt nicht adressiert. Gegenüber all diesen negativen Regelungen treten sinnvolle Verbesserungen wie eine stärkere Förderung der ambulanten Versorgung in ländlichen und strukturell schwachen Regionen in den Hintergrund.“

Editorial

RoskiHerausgeber
Prof. Dr.
Reinhold
Roski

 

 

Gemeinsamer Priorisierungskatalog

« Dezember 2022 »
Dezember
MoDiMiDoFrSaSo
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031