Komplexbehandlung: Kein Erfolg ohne Nachbesserung!
„Ohne Nachbesserungen wird diese Richtlinie nicht das Ziel erreichen, schwer psychisch kranke Menschen besser zu versorgen“, betont Hentschel.
Das Ministerium für Gesundheit gehe davon aus, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seiner Beobachtungspflicht hinsichtlich seiner Entscheidung nachkommen und auftretende Umsetzungsprobleme früh identifizieren und nachsteuern werde. „Die Schwierigkeiten in der Umsetzung sind jetzt bereits abzusehen und müssten umgehend beanstandet werden“, sagt Hentschel. „Die Richtlinie sieht vor, dass sich nur Praxen mit einem vollen Versorgungsauftrag als Bezugsärzt*innen oder Bezugspsychotherapeut*innen beteiligen können. Zwar empfiehlt das Ministerium, insbesondere diese Regelung zu beobachten. Das reicht aber nicht. Wir können die Versorgung nur sicherstellen, wenn wir von Beginn an alle zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten nutzen – vor allem in ländlichen Räumen.“
Doppelte Untersuchungen überflüssig
Die Kritikpunkte an der Richtlinie bleiben weiterhin bestehen: „Wir lehnen die zusätzliche verpflichtende differentialdiagnostische Abklärung der psychischen Diagnose durch einen Facharzt ab, das gehört zum fachlichen Standard in der Psychotherapeutischen Sprechstunde“, sagt Psychotherapeut Hentschel. „Doppelte Untersuchungen sind unnötig, kosten zusätzliche Ressourcen und sind Nadelöhre in der Versorgung. Außerdem bedeuten enge, vorgeschriebene Zeitfenster, in denen mehrere Praxen aufgesucht werden müssen, für Patient*innen zusätzlichen Stress, der zu frühzeitigen Behandlungsabbrüchen führen kann.“ Ein weiterer Überarbeitungsbedarf bestehe darin, dass Koordinierungsleistungen an andere Fachkräfte – medizinische Fachangestellte oder Ergotherapeut*innen – delegiert werden müssten und dies nicht „aus einer Hand“ durch die Behandler*innen erfolgen dürfe. Der Zeit- und Koordinierungsaufwand müsse entsprechend der fachlichen Anforderung erbracht werden können.