Konstituierende Sitzung des neuen Sachverständigenrats
Im Anschluss an den Minister-Termin wählte der Rat auf seiner konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen erneut den Allgemeinmediziner Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Universität Frankfurt) zum Vorsitzenden und erstmalig den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Universität Bielefeld) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Die weiteren Mitglieder des neuen Sachverständigenrats sind die Ökonomin Prof. Dr. Beate Jochimsen (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), der Onkologe Prof. Dr. Christof von Kalle (Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg), die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Gabriele Meyer (Universität Halle), der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jonas Schreyögg (Universität Hamburg) und die Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke). Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung und ihre medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu analysieren sowie Vorschläge für den Abbau von Über-, Unter- und Fehlversorgung auszuarbeiten.
In seinem nächsten Gutachten will der Rat die spannenden Chancen und absehbaren Risiken der wachsenden Digitalisierung des Gesundheitswesens untersuchen und sich mit geeigneten Rahmenbedingungen für eine evidenzbasierte digitale Gesundheitsversorgung auseinandersetzen. Der Sachverständigenrat ist für den Zeitraum vom 1. Februar 2019 bis 31. Januar 2023 berufen worden.