Kostenerstattung für unverbrauchte Grippeimpfstoffe ist wichtiges Signal
Dittrich weiter: „Die Politik hat mit einer entsprechenden Verordnung im Jahr 2021 konsequent gehandelt und erstattet den Apotheken die Kosten für die Impfdosen, die bestellt und geliefert wurden, aber nicht mehr verimpft werden konnten. Es ist ein wichtiges Zeichen an die Apothekerschaft, dass man sie mit wirtschaftlichen Risiken nicht alleine lässt, wenn sie sich intensiv für die Impfkampagnen gegen Corona und Grippe in Deutschland einsetzen.“
Der DAV hatte sich zuvor mit aller Konsequenz beim Bundesministerium für Gesundheit für eine solche Lösung eingesetzt. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des DAV, der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für diese Sonderaufgabe im Oktober 2021 beliehen wurde, will in der kommenden Woche mehr als 7 Millionen Euro für rund 650.000 nicht verimpfte Grippeimpfstoffdosen der Vorsaison 2020/2021 an mehr als 7.500 öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken auszahlen. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag pro öffentlicher Apotheke beträgt mehr als 900 Euro. Der NNF bekommt die Mittel vom Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) erstattet.