Krankenhausreform: AOK kritisiert Pläne für nachträgliche Änderungen beim Mengenabschlag
Zudem dürfe ein bundesweiter Abschlagswert im Vergleich zu den bisherigen Regelungen nicht zu Mehrausgaben für die gesetzlichen Krankenkassen führen. "Diese Ausgabenneutralität ist Wille des Gesetzgebers und im Krankenhausstrukturgesetz so festgeschrieben worden. Darauf müssen wir uns verlassen können", betont der Verbandschef. Wenn ein FDA unterhalb von 65 Prozent festgesetzt würde, entstünden für die Beitragszahler Mehrausgaben im dreistelligen Millionenbereich.
Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass die Koalition auf Druck der Krankenhaus-Verbände Regelungen des KHSG aufweichen will. Es geht darum, dass Kliniken, die mehr Leistungen erbringen als im Vorjahr, ab 2017 einen Abschlag für alle abgerechneten Mehrleistungen in Kauf nehmen müssen. Die Höhe dieses Fixkostendegressionsabschlags sollte laut KHSG eigentlich auf der Landesebene zwischen Krankenkassen und Landes-Krankenhaus-gesellschaften vereinbart werden. Dazu laufen Verhandlungen in den Ländern; auch Schiedsverfahren sind bereits vorbereitet und terminiert worden. Nun plant die Koalition nach Angaben des AOK Bundesverbandes auf Druck der Krankenhausseite jedoch die Einführung eines bundesweit einheitlichen FDA.
Mit dem Fixkostendegressionsabschlag werden die betriebswirtschaftlichen Vorteile berücksichtigt, die Kliniken bei zusätzlichen medizinischen Eingriffen haben - vor allem, weil sie hierfür in der Regel keine zusätzlichen Ärzte oder Pflegekräfte beschäftigen müssen, sondern nur zusätzliche Sachkosten haben. Der FDA soll dafür sorgen, dass eine Klinik tatsächlich nur diese Extra-Kosten erstattet bekommt. Auf diese Weise soll bei Operationen, die besonders "mengenanfällig" sind, eine bessere Steuerung erreicht werden. Auch im Sinne des Patientenschutzes sollen unerwünschte Leistungsausweitungen der Kliniken vermieden werden.